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Anforderung von Altunterlagen aus dem Bauaktenarchiv

Aktueller Hinweis: Augenblicklich können wegen Personalmangels leider keine Altakten zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Anforderung von Altunterlagen aus dem Archiv vom Bauordnungsamt verwenden Sie bitte den anliegenden Vordruck. Bitte füllen Sie diesen vollständig mit genauen Angaben aus, damit die Suche nach den Altunterlagen von dem gewünschten Grundstück schnell und einfach geht. Dazu sind bitte alle Vorbesitzer und eventuell auch frühere Straßenbezeichnung und Hausnummer mit anzugeben.

Bei fehlender Kenntnis zu den notwendigen Angaben, können Sie sich bei der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt erkundigen! 

Sollten Sie als Eigentümer im Grundbuch stehen, brauchen Sie keinen Nachweis vorlegen!


Achtung: Es sind nur noch Altunterlagen ab 1960 aufwärts vorhanden! 


Für diese Amtshandlung wird laut der Satzung des Landkreises Wittmund über die Erhebung von Verwaltungsgebühren im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) eine Gebühr erhoben. Diese Gebühr wird nach Verwaltungsaufwand und der Anzahl von Kopien ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass der entstandene Verwaltungsaufwand auch abgerechnet wird, wenn keine Altakten aufgefunden werden können. 

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