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Statik - Standsicherheitsnachweis

Da jedes Gebäude im Ganzen und in seinen Teilen standsicher sein muss, ist die Standsicherheit durch eine statische Berechnung nachzuweisen. Der Standsicherheitsnachweis ist von einem Fachplaner (Tragwerksplaner) aufzustellen. Ob der Standsicherheitsnachweis im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen ist, regelt die Bauordnung. Unabhängig davon, ob geprüft werden muss oder nicht, ist immer ein fachmännisch aufgestellter Standsicherheitsnachweis erforderlich. 

Anforderungen, Aufgaben und Aufbau legen die Technischen Baubestimmungen fest. Diese enthalten technische Regeln für die Planung, Bemessung und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile.

Die Technischen Baubestimmungen werden nicht mehr wie früher (vor 2019) in Form der Bauregellisten (BRL) und der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) getrennt veröffentlicht, sondern sind in der in der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen“ (VV TB) zusammengeführt.

Der Standsicherheitsnachweis besteht im allgemeinem aus der schriftlichen Berechnung, den Positionsplänen und den Konstruktions- bzw. Bewehrungsplänen.

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