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Heimaufsicht

Der Heimaufsicht des Landkreises Wittmund unterliegen ein Altenwohnheim, ein Altenheim,
zwei Einrichtungen der Tagespflege sowie zehn Pflegeheime.

Gegenstand der Heimaufsicht ist die Überprüfung, ob diese Einrichtungen
die Anforderungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) und den geltenden
Verordnungen erfüllen. Diese Anforderungen sind vielfältig und erfassen alle wesentlichen Lebensbedingungen in
einem Heim (Wahrung und Achtung der Würde der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Unterkunft, Betreuung,
Pflege, Personal und so weiter).

Im Vordergrund steht die Beratungstätigkeit der Heimaufsicht sowohl gegenüber Heimbewohnerinnen und
Heimbewohnern als auch gegenüber Heimbetreibern. Im Rahmen der Überwachung stehen der Heimaufsicht
gegenüber den Heimbetreibern umfassende Befugnisse zu (zum Beispiel Besichtigungsrechte, Einsichtsrechte
und Auskunftsrechte). Erforderlichenfalls können heimaufsichtsbehördliche Anordnungen getroffen werden.

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