Grundwasser- u. Gewässerverunreinigungen
Bei der Feststellung von Gewässerverunreinigungen ist unverzüglich die untere Wasserbehörde des betroffenen Landkreises oder eine Polizeidienststelle zu informieren.
Zum Beispiel können schon wenige Liter Mineralöl in einem Gewässer zu einer dauerhaften Veränderung der chemischen und physikalischen Eigenschaften des Gewässers führen und damit unter anderem den Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie den Nutzwert – etwa als Viehtränke – nachhaltig schädigen.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bei der Freisetzung von wassergefährdenden Stoffen auch das Grundwasser geschädigt wird.
Auch von unbefestigten oder befestigten Flächen müssen wassergefährdende Stoffe unverzüglich beseitigt werden, da die Stoffe etwa im Zusammenhang mit Niederschlagswasser mobilisiert werden könnten.
Durch schnelles Eingreifen von Feuerwehr oder Fachfirmen der Schadstoffbekämpfung kann Schlimmeres verhindert werden.
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Gewässerverunreinigung durch Silagesickersäfte |
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Auch das ist eine Gewässerverunreinigung. Das Schnittgut wurde nicht aus dem Gewässer entfernt. |
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Hier wurde eine sogenannte Ölsperre gelegt, die verhindern soll, dass sich die Verschmutzung weiter ausbreiten. |
Es ergeht daher die Bitte, das Freisetzen von wassergefährlichen Stoffen unverzüglich der zuständigen unteren Wasserbehörde oder der Polizeidienststelle zu melden.
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