Fahrerkarten
Fahrerkarten für die Bedienung des digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr sind bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) zu beantragen.
Der Antragsteller muss im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein. Liegt dieser nicht vor, muss erst die Umstellung des alten Führerscheins auf das neue Format erfolgen.
Bei Beantragung einer Fahrerkarte müssen vorgelegt werden:
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Personalausweis
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Führerschein
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Biometrisches Lichtbild
Nach Antragstellung bestellt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerkarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Die Karte liegt in ca. 1 Woche vor.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.