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Datum: 23.11.2021

Gesundheitsamt mahnt alle Infizierten: Meldepflicht unbedingt beachten

Angesichts des sehr dynamischen Infektionsgeschehens auch im Landkreis Wittmund mahnt das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung alle mit dem Coronavirus Infizierten noch einmal dringend, sich schnellstens zu melden. Alle seien aufgerufen, eigenverantwortlich zu handeln und sich bei einem positiven Selbsttest sofort eigenständig in die häusliche Quarantäne zu begeben und dies dem örtlichen Gesundheitsamt unverzüglich zu melden, so die Kreisbehörde noch einmal deutlich. Danach müsse in Absprache mit dem Amt unverzüglich ein PCR-Test vorgenommen werden, um das Ergebnis des zuvor positiven Schnelltests genauer abzuklären. Außerdem sind Erkrankte gesetzlich verpflichtet, eine Liste von eingeren Kontaktpersonen anzufertigen und diese dem Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen, um weitere Schritte bei der Kontaktnachverfolgung (Containment) möglich zu machen. Grundlage ist die Niedersächsische Absonderungsverordnung.

Vor dem Hintergrund weiterhin steigender Fallzahlen ist das Gesundheitsamt stark belastet und wird sich daher bei der Kontaktnachverfolgung auf die so genannten Haushaltskontakte eines Indexfalls konzentrieren. Im Mittelpunkt des Containments stehen weiterhin kritische Bereiche wie Senioren- und Pflegeheime, medizinische Einrichtungen sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Mehr und das Aktuellste zum Thema Coronavirus-Pandemie im Landkreis Wittmund ist auf der Internetseite des Landkreises Wittmund zu finden https://corona.landkreis-wittmund.de.

Auch das Land Niedersachsen hält Hinweise zur Quarantäne im Internet bereit https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/Quarantaene/hinweise-zur-quarantane-187498.html.

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