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Datum: 12.11.2021

Informationen zum Umtausch der Papierführerscheine

Der gestaffelte Umtausch in die neueren EU-Kartenführerscheine ist verpflichtend


Inhaber eines Papierführerscheines müssen in naher Zukunft ihren alten „Lappen“ in einen Kartenführerschein umtauschen lassen. Der Umtausch in einen neuartigen EU-Kartenführerschein ist für alle Fahrerlaubnisinhaber verpflichtend: Wer dies nicht beachtet, dem droht ein Verwarnungsgeld. Darauf weist die Kreisverwaltung Wittmund in einer Pressemitteilung hin. Die festgesetzten Umtauschfristen sind durch eine übersichtliche Tabelle (Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html) geregelt. Dort kann jedermann oder jede Frau, je nach Jahrgang, die vorgegebenen Fristen ablesen.

Für den Umtauschvorgang müssen der Führerscheinstelle beim Landkreis jeweils der Personalausweis, der bisherige Papierführerschein und ein biometrisches Lichtbild vorgelegt werden. Wurde der Führerschein zuletzt von einer anderen Behörde, also nicht durch den Landkreis Wittmund ausgestellt, so wird zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt. Diese muss vom Antragsteller bei der zuletzt ausstellenden Behörde angefordert werden. Die Karteikartenabschrift kann telefonisch, schriftlich oder per Mail angefordert werden. Die Anforderung sollte kurz vor der Antragstellung erfolgen.

Die Kosten für die Umstellung belaufen sich auf 25,30 Euro (ACHTUNG: Summe in der Grafik stimmt nicht!). Ebenso bietet die Führerscheinstelle zusätzlich den Direktversand über die Bundesdruckerei an. Die Kosten liegen dann insgesamt bei 30,40 Euro. Der neue Kartenführerschein ist dann zunächst 15 Jahre lang gültig.

Kunden können sich ein Antragsformular für den Umtausch auf der Homepage des Landkreises herunterladen und gerne ausgefüllt zum vereinbarten Termin mitbringen.

Inhaber von Kartenführerscheinen, die ab dem Jahr 1999 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, müssen ihren Führerschein ebenfalls umtauschen. Der Umtausch dieser Dokumente richtet sich nach dem Ausstellungsjahr (nicht nach dem Geburtsjahr wie bei den Papierführerscheinen). Der Landkreis wird der Bevölkerung zu gegebener Zeit eine gesonderte Information mitteilen. Stichtag für den Umtausch der ersten Kartenführerscheine ist der 19.01.2026. Wurde der Führerschein am bzw. nach dem 19.01.2013 ausgestellt, so ist das Ablaufdatum auf der Vorderseite des Führerscheines (Nr. 4b) bereits vermerkt.

Gründe für den Pflichtumtausch ist der Wunsch nach EU-weit einheitlichen und fälschungssicheren Dokumenten, deren Einführung in der Richtlinie 2006/126/EG festgelegt wurde.

Die Wittmunder Fahrerlaubnisbehörde ist werktäglich unter den Telefonnummern 04462/86-1210 bzw. -1246 zu erreichen.

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