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Datum: 04.08.2022

Meldeportal nun auch für Masern-Impfpflicht

Nachdem seit dem 01.08.2022 das sogenannte Masernschutzgesetz nun endgültig in Kraft getreten ist, stellt das Land den betroffenen Einrichtungen jetzt ein Meldeportal zur Verfügung.

Unter www.mebi-niedersachsen.de ist das Portal, das auch schon zur Meldung ungeimpfter Personen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gegen Corona genutzt wurde, zu finden. Hier können sich die Einrichtungen nicht nur für das Meldeverfahren registrieren lassen, es sind auch Informationen zu finden, die das Thema betreffen. Beispielsweise eine Liste der betroffenen Einrichtungen. Weitere In-formationen stellt auch das Kultusministerium auf seiner Homepage zur Verfügung.
Der Landkreis verpflichtet die betroffenen Einrichtungen per Allgemeinverfügung, die Meldungen auf diesem Portal einzustellen. Eine Meldung per Post oder per Mail ist nicht mehr möglich. Diese Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-wittmund.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Das Meldeportal bietet den Einrichtungen die Möglichkeit, die Meldung komplett digital zu erledigen und erleichtert das Verfahren für alle Beteiligten.

Bei Fragen können sich die betroffenen Einrichtungen auch gerne per Kontaktformular an den Fachbereich Gesundheit des Landkreises wenden.

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