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Begleitetes Fahren ab 17

Voraussetzungen

Wer 16 ½ Jahre alt ist, kann sich zum „begleitenden Fahren“ anmelden und einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE stellen. Zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sind gesonderte Beiblätter für das „Begleitende Fahren“ auszufüllen.

 Ausbildung

Mit Bestehen der praktischen Prüfung wird eine befristete Prüfbescheinigung ausgestellt, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einer „Begleiterauflage“ verbunden ist; d.h. es darf nur mit einer in der Prüfbescheinigung namentlich benannten Begleitperson als Beifahrer ein Fahrzeug der Klasse B/BE geführt werden. Diese Prüfbescheinigung ist nur innerhalb Deutschlands gültig und muss ab dem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle in einen Kartenführerschein umgetauscht werden.

 Begleitperson

Die Begleitperson muss nicht ein sorgeberechtigter Elternteil des Fahranfängers sein. Sie muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein

  • muss mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Klasse 3 sein

  • darf nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.

Zur Benennung der Begleitperson ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten des Fahranfängers erforderlich.

Benötigte Unterlagen

  • Identitätsnachweis (gültiger Personalausweis oder Reisepass)

  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

  • Einverständniserklärung der Begleitperson

  • Führerschein und Personalausweis der Begleitperson (ggf. lesbare Kopie)

  • Sehtestbescheinigung

  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

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