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Verlust Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Um eine neue ZB II (Fahrzeugbrief) zu beantragen, sind folgende Unterlagen von Ihnen vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren den Fahrzeugschein

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • Der Halter muss zum Verlust der ZB II eine Versicherung an Eides statt abgeben (§5 Straßenverkehrsgesetz)

  • Verlusterklärung der  Fahrzeughalterin / Fahrzeughalters

  • Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei

Für die Ausgabe eines Ersatzfahrzeugbriefes ist die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Diese kann bei der Zulassungsbehörde oder bei einem Notar Ihrer Wahl vorgenommen werden. Die Ausstellung des Ersatzbriefes und die Aufbietung des verlorenen Kfz-Briefes beim Kraftfahrtbundesamt dauert bis zu 4 Wochen. Die Gebühren erfragen Sie bitte bei der Kfz.-Zulassungsstelle.

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