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Datum: 26.11.2021

Ab dem 27.11.2021: 2Gplus für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 15 Personen

Mit der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung verschärft der Landkreis Wittmund die Regelungen zu Veranstaltungen und Zusammenkünften in geschlossenen Räumen. Ab 15 Personen gilt somit ab dem 27.11.2021 die 2Gplus Regelung. Das bedeutet, dass nur noch Personen die geimpft oder genesen sind UND zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen an diesen Zusammenkünften teilnehmen dürfen. Religiöse Veranstaltungen oder rechtlich vorgeschriebenen Veranstaltungen, Sitzungen oder Zusammenkünfte (z.B. Eigentümerversammlungen, vorgeschriebene Mitgliederversammlungen etc.) sind hiervon ausgenommen.

Eine Übersicht der Testmöglichkeiten finden Sie unter https://www.landkreis-wittmund.de/Schnelltests.

Die anderen Regelungsbereiche (z.B. Sport, Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen) bleiben unverändert und werden nach den Regelungen der Warnstufe 1 der Nds. Corona Verordnung beurteilt.

Alle Regelungen im Detail können Sie unter https://corona.landkreis-wittmund.de abrufen.


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