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Datum: 20.01.2022

Baugenehmigungen stehen weiter hoch im Kurs - starke Bautätigkeit auch im Jahr 2021

Erfahrung: Umnutzungen für Ferienwohnungen zunehmend problematisch

Weiterhin reichlich zu tun gab es im abgelaufenen Jahr 2021 bei der Bauaufsicht des Landkreises Witt-mund. Gegenüber dem Vorjahr 2020 waren es noch einmal 59 Verfahren mehr, die von der Kreisbehörde abzuarbeiten waren. Bedingt durch die hohe Anzahl der Anträge kam es aber zu zeitlichen Verzögerun-gen – darauf hatte der Landkreis bereits zuvor aufmerksam gemacht.

Nach Angaben des Bauamtes gingen in 2021 allein 655 Bauanträge in der Wittmunder Schloßstraße ein, elf mehr als im Jahr davor. In etwa gleich blieb die Anzahl der sogenannten Mitteilungsverfahren. Waren es 2020 sogar 124, gingen im letzten Jahr 121 Mitteilungen ein. Bei diesen Verfahren bedarf es keiner aufwändigen Baugenehmigung; es reicht die Bestätigung des verantwortlichen Planers, dass das Vorhaben den Vorgaben des für das Projekt maßgebenden Bebauungsplanes entspricht.

Eine deutliche Zunahme gab es noch einmal bei den Bauvoranfragen, so der Landkreis. Sie stiegen von 148 auf 221 Verfahren (zum Vergleich: 2019 waren es 106 gewesen). Bauvoranfragen empfehlen sich immer dann, wenn vorab generell geklärt werden solle, ob eine Baumaßnahme dem Grunde nach überhaupt möglich sei, so das Bauamt. Aus dieser sehr hohen Zahl ist nach Auffassung der Zuständigen deutlich zu schließen, dass es eine weiterhin große Nachfrage nach Bauplätzen überall im Kreisgebiet gebe. Weil erschlossene Bauplätzen in Baugebieten nicht im gewünschten Umfang bereitstünden, würde häufig auf andere Bereiche ausgewichen, so die Erfahrung.

Auf Grund der sehr hohen Anzahl an Verfahren komme es leider weiterhin zu zeitlichen Verzögerungen in der Abarbeitung der eingehenden Anträge, erklärt die Kreisverwaltung. Zudem müssten Fachbehörden beteiligt werden, so dass auch hierdurch zusätzliche Zeit benötigt werden würde. Von der Bauaufsicht wird deshalb darum gebeten, Bauanträge frühzeitig beim Landkreis einzureichen. Hierbei sei es wichtig, von Anfang an auf die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen zu achten.

Neben den erwähnten Bauverfahren ist es im Bauamt im abgelaufenen Jahr immer wieder um Ferienwohnungen gegangen. Es gebe zunehmend Interessenten, die bereits vorhandene Immobilien in Ferienwohnungen umnutzen möchten. Auch hierfür bedürfe es einer Baugenehmigung, darauf weist der Landkreis noch einmal hin. Oft stünden den Projekten bauplanungsrechtliche Bestimmungen entgegen. So seien solche Umnutzungen im Außenbereich in der Regel unzulässig. Aber auch in bebauten Bereichen gebe es deutliche Beschränkungen. In Wohngebieten seien Ferienwohnungen nur ausnahmsweise zulässig. An der damit verbundenen Quote würden viele Vorhaben scheitern, weil häufig bereits viele Ferienwohnungen vorhanden seien.

Wer Fragen zum öffentlichen Baurecht hat, kann sich an das speziell hierfür eingerichtete Servicebüro des Bauamtes wenden. Auf Grund der aktuellen Pandemie-Situation ist es derzeit nicht geöffnet, dafür während der Sprechzeiten aber telefonisch erreichbar: 04462/861272 oder jederzeit per E-Mail an bauamt@lk.wittmund.de.

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