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Datum: 09.09.2021

Wahllokale öffnen Sonntag um 8 Uhr in der Früh für die Stimmabgabe an der Wahlurne

Die Kreiswahlleitung beim Landkreis Wittmund bietet unmittelbar vor den kommenden Wahlen noch einige Basisinformationen für den bekannten Urnengang an. Wie die Kreisverwaltung dazu mitteilt, werden die bekannten Wahllokale am kommenden Sonntag um 8 Uhr für die Wählerinnen und Wähler öffnen – und bis abends um 18 Uhr durchgehend zugänglich sein.

Gewählt werden die von den zugelassenen Parteien und Gruppierungen aufgebotenen Bewerber, die Abgeordnete in den kommunalen Vertretungen (Kreistag, Samtgemeinderat, Gemeinderat/Stadtrat) werden wollen, sowie die zur Wahl stehenden Bewerber für die Hauptverwaltungsbeamten, wo die Wahlperiode endet (Landrat, Samtgemeindebürgermeister, Bürgermeister).

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl (Wahl der Abgeordneten und der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten) ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist und den Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Kommune bzw. im Wittmunder Kreisgebiet hat.

Die Wahllokale sind in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr für die geheime Stimmabgabe in der Wahlkabine geöffnet. Es kann nur in dem Wahllokal gewählt werden, welches in der vorab versandten Wahlbenachrichtigung genannt ist.

Für die Wahl der Vertretungen kann jeder Wahlberechtigte 3 Stimmen abgeben. Diese können aufgeteilt werden auf eine Gesamtliste, auf mehrere Gesamtlisten, einer einzigen Bewerberin/einem einzigen Bewerber und/oder mehreren Bewerberinnen/Bewerber. Für die Wahl der Hauptverwaltungsbeamten kann jeder Wahlberechtigte 1 Stimme abgeben.

Zur Stimmabgabe im Wahllokal ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der vorgelegt werden muss. Die Auszählung der Stimmzettel beginnt dann ab 18:00 Uhr. Die Reihenfolge der Auszählung steht – wie folgt – genau fest:

  1. Landrat
  2. Bürgermeister/Samtgemeindebürgermeister
  3. Kreiswahl
  4. Gemeindewahl
  5. Samtgemeindewahl.

Für die Kreiswahl sind insgesamt 48.624 Personen im Landkreis wahlberechtigt, im Einzelnen: SG Esens - 12.236; SG Holtriem - 8.111; Friedeburg - 8.785; Langeoog - 1.602; Spiekeroog – 659; Wittmund - 17.231. Genau 188 Bewerberinnen und Bewerber treten im Landkreis Wittmund in sechs Wahlbereichen an, um einen der 42 zu besetzenden Kreistagssitze zu erlangen.

Die Präsentation der Ergebnisse erfolgt am Wahltag über den Votemanager. Dieser und weitere Informationen (u.a. Musterstimmzettel) sind auf der Internetseite (Seite Wahlen) des Landkreises Wittmund unter www.landkreis-wittmund.de abrufbar. Die Kreiswahlleitung im Wittmunder Kreishaus hofft auf eine möglichst hohe Wahlbeteiligung, damit die künftigen Mandatsträger einen großen Rückhalt in der Bevölkerung und so eine starke Legitimation haben.

Noch ein Hinweis zur Briefwahl: Der dafür nötige Wahlschein kann bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag, den 10.09.2021) um 13 Uhr beantragt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Beantragung bis zum Wahltag, 15 Uhr, möglich. Dieses ist der Fall, wenn „die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen zu können“ oder, wenn die wahlberechtigte Person nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist und sie nachweisen kann, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat oder ihr das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.

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