Sprungziele
Inhalt

Amtsärztlicher Dienst

Im Auftrag von Behörden und Institutionen erstellt der amts- und sozialärztliche Dienst die entsprechenden Gutachten.

Ist ein Untersuchungsauftrag bei uns eingegangen, erfolgt die entsprechende Terminvergabe schriftlich per Einladung. Bei bettlägerigen oder gehbehinderten Patienten werden gegebenenfalls auch Hausbesuche zur Erstellung des Gutachtens durchgeführt.

Zum Untersuchungstermin sind neben einem gültigen Personalausweis sämtliche verfügbaren medizinischen Unterlagen (zum Beispiel Arztbriefe und Operationsberichte) vorzuhalten.

Hier finden Sie eine Übersicht über Begutachtungsanlässe:

Abstinenznachweise

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindnung

Beglaubigung BTM Mitnahme

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.

Bitte lassen Sie vom behandelnden Arzt den aktuellen Vordruck zur Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ausfüllen
und bringen Sie diesen zum vereinbarten Termin mit.

Kosten: 19,50 €

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln

Beglaubigung Vorsorgevollmacht

Kosten: 10,00 €

Für weitere Informationen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich an Herrn Dirks, Frau Bartels oder Frau Becker Tel. 04462/86-1529, 1522 oder 1538

Beihilfen

für stationäre / ambulante Rehamaßnahmen

Für die Beihilfefähigkeit einer stationären Rehabilitationsbehandlung ist vor Beginn der Behandlung die Anerkennung der Beihilfestelle und eine ärztliche Verordnung erforderlich.

Der ensprechende Vordruck ist vom jeweiligen Hausarzt ausstellen zu lassen und dem Gesundehitsamt vorzulegen.

Für eine Terminvereinbarung, setzten Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.

Einstellungsuntersuchungen/Kapitalisierung

Das Gesundheitsamt Wittmund führt im Auftrag des Arbeitsgebers Einstellungsuntersuchungen für Beamte und Tarifbeschäftigte durch, Beispielsweise für Verbeamtungen.

Sobald dem Gesundheitsamt der schriftliche Untersuchungsauftrag des Arbeitgebers vorliegt, wird postalisch ein Termin in der Amtsärztlichen Sprechstunde zugewiesen.

Es werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Aktuelle Befundunterlagen
  • Personalausweis
  • Ausgefüllter medizinischer Fragebogen + Schweigepflichtsentbindung
    (Erhalten Sie mit der Einladung)

Gerichtsgutachten

Durch das Gesundheitsamt werden unter anderem im Auftrag der Gerichte folgende Gutachten erstellt:

  • Betreuungsgutachten
  • Gutachten zur Haftfähigkeit
  • Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit

Die Terminvergabe erfolgt postalisch. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin aktuelle Befundunterlagen sowie ihren Personalausweis mit.

Bei Fragen zu laufenden Verfahren wenden Sie sich bitte an das jeweilige Gericht. Das Gesundheitsamt gibt aus Datenschutzgründen
grundsätzlich keine Informationen an Dritte ohne Vorliegen einer gültigen Schweigepflichtentbindung heraus.

Nichtteilnahme Klausur/Prüfung

Bei staatlichen Prüfungen

Kann aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Prüfung (zum Beispiel für ein Studium) oder ähnliches nicht angetreten/rechtzeitig abgeschlossen werden, ist ein ärztliches Attest in der Regel nicht ausreichend (Universitätsabhängig). Daher wird hier ein amtsärztliches Attest vom Prüfling gefordert.

Nach telefonischer Terminvereinbarung und ggf. Untersuchung, kann durch den Amtsarzt ein amtsärztliches Attest ausgestellt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gültiger Lichtbildausweis
  • ggf. bereits vorliegende Atteste
  • aktuelle Befundunterlagen

Kosten: 50,00 € bis 100,00 €

Direkt zum Ziel