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Sozialpsychiatrischer Dienst

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes bieten Beratung, Betreuung und Begleitung für Menschen, die unter seelischen Belastungen und psychischen Erkrankungen leiden und deren Angehörige im Rahmen der Vorsorge, Nachsorge und Krisenintervention an. Die Gespräche sind vertraulich und kostenfrei. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.

Aufgaben und Arbeitsweisen:

  • Beratung von Hilfesuchenden, Angehörigen und Personen des sozialen Umfeldes.

  • Vorsorgende Hilfe, um bei Beginn der Erkrankung oder Wiedererkrankung und in Konfliktsituationen zu gewährleisten, dass die Betroffenen rechtzeitig geeignete Hilfe erhalten.

  • Nachgehende Hilfen, um den Personen durch individuelle Betreuung, Beratung und Einleitung geeigneter Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu erleichtern.

  • Die Durchführung von Hausbesuchen, um die Situation in der Wohnung und das nähere soziale Umfeld kennenzulernen.

  • Koordination der Einzelhilfen.

  • Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Versorgungsregion, die mit der Betreuung und Behandlung psychisch Gefährdeter, Kranker und Behinderter befasst sind.

  • Zusätzliche Angebote in Form von Gruppenangeboten für Patienten und Angehörige

Zuständigkeiten:

Die Zuständigkeit der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ist auf Bezirke aufgeteilt. Welcher Sozialarbeiter für Ihren Bereich zuständig ist, können Sie dem Flyer des Sozialpsychiatrischen Dienstes entnehmen.

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