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Gesundheitliche Beratung für
Prostituierte

In Niedersachsen erfolgt die gebührenfreie gesundheitliche Beratung bei den unteren
Gesundheitsbehörden bzw. Gesundheitsämtern.

Was passiert bei der Beratung

Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation der zu beratenden Person und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisverhütung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

Das Gespräch ist vertraulich! Es werden keine Informationen weitergegeben.

Spricht die zu beratende Person kein oder nur wenig Deutsch, kann noch eine weitere Person beim Gespräch mit dabei sein, die übersetzt- aber nur, wenn die Behörde und die zu beratende Person zustimmen. Gegebenenfalls kann auch seitens der Behörde für einen Dolmetscher gesorgt werden. Auf jeden Fall bleibt das Gespräch vertraulich!

Wie sieht die Bescheinigung aus

Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein:

1. der Vor- und Nachname der beratenen Person,
2. das Geburtsdatum der beratenen Person,
3. die ausstellende Stelle und
4. das Datum der gesundheitlichen Beratung.

Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden. Wichtig: Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung zur Ausübung der Prostitution muss derselbe sein.

Die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung ist bundeseinheitlich für den angegebenen Zeitraum gültig.

Welche Unterlagen werden benötigt

Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass wird benötigt.

Gültigkeitsdauer

Die gesundheitliche Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Prostituierte, die jünger als einundzwanzig Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.

Gebühren

Die Beratung ist gebührenfrei.

Weitere Beratungsangebote und Anlaufstellen

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