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Führerschein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen etc.

Bewerber um die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen und Mietwagen müssen mindestens 21 Jahre alt sein und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Klasse 3 (alt) sein oder diese innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens zwei Jahre besessen haben.

Der Taxifahrer/Mietwagenfahrer muss die Gewähr dafür bieten, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird. Deshalb ist bei der Wohnsitzgemeinde ein Führungszeugnis zu beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde fordert zusätzlich einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes an.

Außerdem ist vorzulegen ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten

  • über eine Untersuchung, ob Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder bedingte Eignung zur Fahrgastbeförderung ausschließen

  • ob die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt sind

  • und ob die besonderen Anforderungen hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit erfüllt sind.

Der auf fünf Jahre befristete Führerschein zur Fahrgastbeförderung gilt nur in Verbindung mit einem deutschen EU-Kartenführerschein. Liegt dieser nicht vor, muss erst die Umstellung des alten Führerscheins auf das neue deutsche Format erfolgen.

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