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Beistandschaft


Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.

Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.

Buchstabe A-L: Frau Ihben

Buchstabe M-Z: Frau Janssen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist
  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

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