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Kreiseigene Sportstätten

Eine wesentliche Voraussetzung für sportlichen Erfolg und Freude an Bewegung sind gute und vielfältige Sportstätten. Für den Sportunterricht der kreiseigenen Schulen unterhält der Landkreis Wittmund verschiedene Sportstätten, die außerhalb der Schulzeiten auch von anderen genutzt werden können. Die Unterhaltung der Anlagen erfolgt durch das Gebäudemanagement der Kreisverwaltung.

Die jeweilige Zuständigkeit für die Vergabe der Nutzungszeiten ergibt sich in der Übersicht Sportstätten.

Auf Antrag können diese Sportstätten, soweit freie Kapazitäten vorhanden sind, für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Einen Antragsvordruck sowie die Benutzungsordnung finden Sie untenstehend.

Da auch die Stadt Wittmund, die Gemeinde Friedeburg und die Samtgemeinden Esens und Holtriem sowie die Inselgemeinden Langeoog und Spiekeroog ihre kommunalen Sportstätten für eine außerschulische Nutzung zur Verfügung stellen, können evtl. auch dort freie Nutzungszeiten erfragt werden. Weitere Informationen zum Sportangebot im Landkreis Wittmund, ob Fußball, Handball, Basketball, Leichtathletik, Turnen, Tischtennis, Pferde- und Schießsport, Segeln und mehr finden Sie beim Kreissportbund Wittmund unter www.ksb-wittmund.de.

Benutzungsordnung Schulsporthallen

Benutzungsordnung Schulsportplätze

Belegungspläne der Sportstätten 2024:


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