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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Dabei ist zu beachten, dass die Eingliederungshilfe eine nachrangige Leistung ist. Vorrangig sind alle Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Agentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) auszuschöpfen. Die Leistungen können auf Antrag auch durch ein persönliches Budget ausgeführt werden.

Die Eingliederungshilfe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt.

Leistungsberechtigter Personenkreis

Leistungsberechtigt sind alle Personen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich beeinträchtigt sind, und aufgrund dieser Beeinträchtigung eine Teilhabeeinschränkung haben. Die Leistung muss in diesem Zusammenhang eine Beeinträchtigung beseitigen, mindern, oder einer Verschlechterung vorbeugen.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nach dem Sozialgesetzbuch IX in vier Bereiche unterteilt:

1) Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

2) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

3) Leistungen zur Teilhabe an Bildung und

4) Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

Für Kinder kommen beispielhaft folgende Leistungen in Betracht:

  • Heilpädagogische Frühförderung für Kinder
  • Besuch eines Integrationskindergarten, heilpädagogischen Kindergarten, Sprachheilkindergarten
  • Besuch einer Tagesbildungsstätte
  • Autismus-Therapie
  • Betreuung in einer Pflegefamilie
  • Schulbegleitungen

Für Erwachsene können unter anderem folgende Leistungen gewährt werden:

  • Assistenzleistungen (ambulante Wohnbetreuung)
  • Assistenzleistungen in  besonderen Wohnformen
  • Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
  • Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit)
  • Tagesstätte/Tagesförderstätte
  • Versorgung mit Hilfsmitteln

Antrag/Unterlagen

Für die Eingliederungshilfeleistungen ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Bitte nutzen Sie den entsprechenden Antragsvordruck.

Kosten der Eingliederungshilfe

Bei der Prüfung der Leistungsansprüche haben die Antragsteller für einen Teil der Eingliederungshilfeleistungen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen und sich ggf. an den Kosten zu beteiligen.

Verfahrensablauf

Wenn alle Unterlagen vorliegen wird in der Regel eine Stellungnahme des amtsärztlichen Dienstes des Fachbereiches Gesundheit angefordert. Im Anschluss wird eine Hilfeplanung und Bedarfsermittlung durchgeführt, um den individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen für Sie zu ermitteln. Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid vom Träger der Eingliederungshilfe.

Beratung

Bei Fragen oder dem Wunsch eine Leistung der Eingliederungshilfe in Anspruch zu nehmen, wenden Sie sich bitte zunächst an die Mitarbeiter*innen der Sachbearbeitung.


Sachbearbeitung



Buchstabenbereich
Ansprechpartner*in
A - D
Frau Janssen
E - I
Frau Hermes
J - N
Frau Bruns
O
Frau Siebert
P
Frau Janssen
Q - U
Herr Peters
V - Z
Frau Siebert


Hilfeplanung für Kinder



Ort
Ansprechpartner*in
Samtgemeinde Esens
Frau Kopke
Gemeine Friedeburg
Frau Kopke
Samtgemeinde Holtriem
Frau Becker
Gemeinde Langeoog
Frau Kopke
Gemeinde Spiekeroog
Frau Becker
Stadt Wittmund
Frau Becker


Hilfeplanung für Erwachsene



Geburtstag
Ansprechpartner*in
1. - 3.
Frau Becker
4. - 12.
Herr Bogena
13. - 17.
Herr Eilts
18. - 26.
Frau Müller
27. - 31.
Frau Kopke

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