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Unterhaltsverpflichtung: Beurkundung

Leistungsbeschreibung

Beim Jugendamt des Landkreises Wittmund können Sie Ihre Unterhaltsverpflichtung urkundlich in vollstreckbarer Form anerkennen. Die Beurkundung ist für Sie kostenfrei.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Termin.

Erforderliche Unterlagen:

- gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

- Unterlagen hinsichtlich des zu beurkundenden Unterhalts, beispielsweise Schreiben des betreuenden Elternteils, des Jugendamtes oder einer Rechtsanwaltskanzlei, aus dem konkret hervorgeht, welche Unterhaltsbeträge bzw. Prozentsätze des Mindestunterhaltes ab welchem Zeitpunkt beurkundet werden sollen

- vollständiger Name des Kindes, Geburtsdatum und -ort,

- bisherige Unterhaltstitel, beispielsweise eine Urkunde, ein Gerichtsbeschluss oder Urteil, sofern es sich um eine Abänderung handelt

- Anschrift des anderen Elternteiles / des tätigen Jugendamtes / des beauftragten Rechtsanwaltes

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