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Sozialhilfe

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Zur Erreichung dieser Ziele haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.

Die Sozialhilfe umfasst:

sowie die jeweils gebotene Beratung und Unterstüzung.

Die Leistungen werden erbracht in Form von:

  • Geldleistungen
  • Sachleistungen
  • Dienstleistungen

Zu  den Dienstleistungen gehört insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten

Rechtsgrundlage

Formulare

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