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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung


Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

Rechtsgrundlage

Zuständigkeiten

Zuständigkeiten

Buchstabenaufteilung nach dem Anfangsbuchstaben vom Nachnamen:

A - K     Frau Meiners

L - Z     Frau Schmickler

Krankenhilfe für Asylbewerber

Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekommen, erhalten Krankenhilfe über das Sozialamt des Landkreises Wittmund. Diesen Asylbewerbern wird anstelle der Krankenversichertenkarte ein sogenannter "Krankenschein" ausgestellt. Dieser Krankenschein ist ein Quartal gültig und soll vorrangig von der behandelden Arztpraxis telefonisch oder per Email angefordert werden.

Es gibt 2 Arten von Krankenscheinen. Den für den Allgemeinarzt (der dann auch zuständig für die Überweisungen ist) und den für einen Zahnarzt.

Die Kosten für Heil- und Hilfsmittel werden grundsätzlich erst nach Genehmigung durch das Sozialamt übernommen.

Krankentransportkosten werden nur übernommen, wenn es sich um einen medizinischen Ausnahmefall handelt oder wenn der behandelnde Arzt einen "Transportschein" ausstellt.

Wichtig!

Wenn Sie vom Jobcenter zum Sozialamt wechseln, haben Sie 3 Monate Zeit einen Antrag bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen, um in die "Freiwillige Krankenversicherung" zu kommen. Nach diesen 3 Monaten Frist gibt es kaum eine Möglichkeit wieder Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Die Beiträge der Freiwilligen Krankenversicherung werden (sofern Sie Leistungen vom Sozialamt erhalten) vom Sozialamt des Landkreises Wittmund übernommen.

Formulare

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