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Abfallberatung

Wie Sie die verschiedenen Abfallarten richtig trennen und entsorgen, erfahren Sie auf dieser Seite. Zusätzlich können Sie unsere Sortierhilfen in verschiedenen Sprachen über die Randspalte abrufen.

Außerdem stehen Ihnen die Ansprechpartner aus dem Bauamt zur kostenlosen Beratung zur Verfügung.

Altautos

Altfahrzeugverordnung - Warum?

Bisher wurden in Deutschland jährlich ca. 10.000 Altautos illegal entsorgt. Diese Autos vergammelten dann am Straßenrand oder wurden irgendwo im Wald "entsorgt". Die Kosten für die sachgerechte Verwertung musste, falls der letzte Besitzer nicht festgestellt werden konnte bzw. dieser nicht zahlungsfähig war, die öffentliche Hand tragen. Aus diesen Gründen, und um einheitliche (Umwelt-) Standarts bei den Annahmestellen, Verwertungsbetrieben und Schredderanlagen sicherzustellen, wurde im Jahr 1998 die Altautoverordnung eingeführt und u.a. die Straßenverkehrszulassungsverordnung geändert.

Damit wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zur kostenloser Rücknahme durch die Automobilindustrie geschaffen. Aufgrund der Anpassung an EG-Recht, trat am 21. Juni 2002 das Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung) in Kraft.

Für welche Altfahrzeuge gilt die Verordnung?

Pkw mit höchstens 9 Sitzplätzen, Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen sowie dreiräddrige Kraftfahrzeuge.

Kosten?

Bisher mussten Sie die fachgerechte Entsorgung der Altfahrzeuge noch bezahlen. Seit dem 01.Januar 2007 können Sie jedoch ihr Altfahrzeug kostenlos bei den Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben zurückgeben.

Altglas

Die Sammlung von Altglas erfolgt über Sammelcontainer.

Trennen Sie beim Einwurf in die Container bitte zwischen Weiß-, Grün- und Braunglas. Die farbliche Trennung ist wichtig, um eine hohe Sortierreinheit zu erreichen.

Die Flaschen und Gläser müssen vor der Entsorgung völlig restentleert sein!

Hier finden Sie die Altglascontainerstandorte für Friedeburg und Holtriem sowie Wittmund und Esens.

Zum Altglas gehören z. B.:

  • Einwegflaschen
  • Trinkgläser
  • Glasverpackungen für Marmelade, Obst, Gemüse

Nicht zum Altglas gehören z. B.:

  • Fensterscheiben, Glasbausteine (Bauabfälle)
  • Autoscheiben, hitzebeständiges Glas (Restabfall)
  • Kunststoffflaschen (Gelber Sack)
  • Spiegel (Restmüll)
  • Glühbirnen (Restmüll)
  • Porzellan, Steingut (Restmüll)
  • Leuchtstoffröhren (Problemabfall)

Warum müssen einige Gläser in den Restabfall?

Andere Glassorten, wie Fenster, Autoscheiben oder Ceranfelder sind anders zusammengesetzt und enthalten andere Materialien oder haben einen anderen Schmelzpunkt. Dadurch stören sie im Recyclingprozess so stark, dass sie vorher aussortiert werden müssen. Und wenn das nicht gelingt, wird statt neuen Glases Ausschuss produziert. Diese Altglassorten gehören in die Restabfalltonne

Handeln Sie richtig:

Verwertbares Altglas darf nicht als Restmüll entsorgt werden! Bitte nehmen sie auf die Anwohner Rücksicht und halten Sie die Stellplätze sauber.

  • Stellen Sie kein Altglas, Papier/Kartons oder Restabfälle ausserhalb der Container
  • Keine Restabfälle oder falsche Wertstoffe in die Container werfen
  • Achten Sie auf die zulässigen Befüllzeiten (im Regelfall Werktags von 08.00 Uhr - 20.00 Uhr)

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Tipp

  • Altglas sammeln und recyceln ist gut.
  • Mehrwegflaschen benutzen ist besser!
  • Trennen Sie bitte Metall- und Kunststoffverschlüsse ab; diese gehören in den gelben Wertstoffsack.
  • Die Altglascontainer werden planmäßig geleert.

Wenn Sammelcontainer häufiger voll sind, benachrichtigen Sie bitte die Abfuhrfirma Nehlsen, Tel.: 04461/9987-0.

Altmetall

Altmetall wird schon seit Jahrhunderten wieder- und weiterverwertet.

Haushaltsübliche metallhaltige Gegenstände und Elektrogroßgeräte werden im Landkreis im Rahmen der Sperrmüllabfuhr separat erfasst und einer Verwertung zugeführt!

Als Altmetall angenommen werden z. B.:

  • Öfen,
  • Fahrräder
  • Wäschepfähle aus Metall
  • Rasenmäher
  • Kinderschaukel
  • Zinkbadewanne
  • Gasofen
  • Grill
  • Regalträger
  • Schubkarre

Nicht zum Altmetall gehören z. B.:

  • Batterien (Problemabfall)
  • Elektroherde, Waschmaschinen, Spülmaschinen (E-Schrott)
  • Gefüllte Dosen
  • Elektrokleingeräte, z. B. Fön, Kaffeemaschine (E-Schrott)
  • Autowracks und Autoteile (Altautoverwerter)

Größere Schrottteile können über den örtlichen Schrotthandel (Gelbe Seiten, Internet oder Zeitungsanzeigen) oder die Deponie entsorgt werden.

Handeln Sie richtig:

Gegenstände aus Metall gehören nicht zum Restmüll!

Tipp:

  • Altautos und Autoteile werden über zugelassene Altautoverwerter demontiert und die Teile wenn möglich verwertet, der Rest ist Metallschrott. Bei den zugelassenen Altautoverwertern und Annahmestellen erhalten Sie den für die Abmeldung nötigen Verwertungsnachweis.
  • Öltanks müssen von entsprechenden Fachfirmen gesäubert werden. Sie bekommen dann eine Stilllegungsbescheinigung mit dem der Tank dann als Metallschrott beim Schrotthändler entsorgt werden darf.

Altpapier

Die Sammlung von Altpapier aus Haushaltungen erfolgt über blaue Papiertonnen, die alle 4 Wochen geleert werden. Die jeweiligen Entleerungstermine können Sie dem Abfuhrplan entnehmen. Bitte werfen Sie nur saubere Papiere, Pappen und Kartons in die Behälter. Um die Papiertonne volumensparend zu befüllen ist es nötig Kartons zu zerkleinern. Große Kartons, Wellpappen sowie sonstiges Altpapier aus Privathaushalten werden auch kostenlos im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels angenommen; hier stehen Großcontainer für die Sammlung bereit.

Zusätzlich werden Altpapiersammlungen von gemeinnützigen Vereinen durchgeführt. Diese Termine werden durch die Vereine in der Presse, über Handzettel o.ä. bekannt gegeben.

Zum Altpapier gehören:
  • Zeitungen, Illustrierte
  • Schreibhefte
  • Kataloge, Briefpapier
  • Verpackungen aus Papier und Pappe
  • Kartonverpackungen

Nicht zum Altpapier gehören:
  • Tapeten, verschmutztes Papier (Restabfall)
  • Wachspapier (Restabfall)
  • Durchschreibepapier, Blaupapier (Restabfall)
  • Tetrapaks, Milchtüten o.ä. (Gelber Sack)
Handeln Sie richtig:

Verwertbares Altpapier und Kartonagen dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden!

Tipp
  • Kaufen und nutzen Sie Recyclingpapier (z. B. Hygienepapier, Schreibpapier).
  • Papierrecycling spart Wasser, Energie und Rohstoffe, und der Stoffkreislauf wird fortgesetzt.

Eine Papiertonne können Sie direkt bei der Firma Remondis GmbH & Co. KG (04442/92520) bestellen, die auch die Leerung der Behälter durchführt.

Asbest

Was ist Asbest?

Asbest ist die Bezeichnung für ein natürlich vorkommendes silikatisches Material mit faseriger Struktur. Wegen seiner außerordentlich günstigen chemisch- physikalischen Eigenschaften (hohe Zugfestigkeit, sehr gute Isolierfähigkeit, nicht brennbar, hohe Resistenz gegen Fäulnis und Korrosion, feinfaserige Struktur) wurde Asbest, insbesondere in den 60er und 70er Jahren, zu einem sehr beliebten Bau- und Werkstoff.

Verwendung von Asbest

Man unterscheidet die asbesthaltigen Materialien in Weich- und Hartasbestprodukte.
Weichasbestprodukte zeichnen sich durch einen hohen Asbest- (über 60%) und einen geringen Bindemittelanteil aus. Eine Freisetzung des Asbestfaserstaubes kann durch Alterung des Materials oder durch natürliche mechanische Beanspruchung wie z.B. Erschütterung oder Luftbewegungen, bereits erfolgen. Eingesetzt wurden Weichasbestprodukte wie Asbestleichtbauplatten, Asbestfaserplatten, Spritzasbest etc. bis etwa 1980 häufig im Brand-, Wärme- und Schallschutz in größeren Gebäudekomplexen. In reinen Wohngebäuden trifft man schwach gebundene Asbestprodukte selten an. Hartasbestprodukte dagegen bestehen nur zur einem geringen Teil aus Asbestfasern (8-15%) wobei diese durch Bindemittel (z.B. Zement) fest eingebunden sind. Ein Freisetzen der Fasern erfolgt nur durch große mechanische Beanspruchung wie Sägen, Bohren, Schleifen o.ä. oder durch Witterungsvorgänge. Verwendung fanden Hartasbestprodukte hauptsächlich in Form von Dacheindeckungen, Fassaden- und Balkonverkleidungen, Abflussrohren oder als Blumenkästen.

Sonstige Verwendung von Asbest

Im privaten Haushalt findet man asbesthaltig Produkte hauptsächlich in älteren Elektrogeräten als Isoliermaterial z. B. in Nachtspeicheröfen oder in elektrischen Kleingeräten wie Toaster, Fön, Warmhalteplatten usw.. Seit Ende der 70er Jahre wurden Haushaltsgräte asbestfrei produziert. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hersteller, ob das Gerät noch Asbest enthält oder nicht. In der Vergangenheit wurden auch asbesthaltige Fußbodenbeläge verwendet. Es handelt sich hierbei einerseits um sogenannte "Flexplatten" (Asbest in Kunststoff eingebunden) und andererseits um sogenannte "PVC-Cashion-Vinyl-Platten" (mit einer Unterseite aus Asbestpappe).

Alle asbesthaltigen Produkte, die morsch oder beschädigt sind und Bruchstellen aufweisen, können Asbestfasern freisetzen!!!

Wo Asbest im 20. Jahrhundert hauptsächlich verwendet wurde, veranschaulicht diese Aufzählung:

  • Anstrichmasse
  • Bremsbeläge, Bremsklötze, Bremsbänder ( für Kraftfahrzeuge, Maschinen, Fahrräder), Brandschutzklappen
  • Dachziegel, Dachpappen, -schindel, Dichtungen (vom Ofenrohr bis zum Raketentriebwerk), Dochte, Durchlauferhitzer
  • Eisenbahnwaggons, Elektroinstallation (Kabelummant. Heizwicklungen, Isolationen)
  • Fackeln, Farben, Fassadenplatten, Feuerlöschmassen, Filtermassen, -platten, Filze aus Asbestwolle, Flugzeugbau, Flüssigkeitsfilter (z.B. Wein, Bier), Fußböden (z.B. Flexplatten)
  • Gartenartikel (z.B. Blumenkästen), Gasmaskenfilter, Gewebe für Decken -Haushaltsartikel (z.B. Haartrockner, Fön Toaster usw.)
  • Handschuhe (z.B. für Arbeit am Ofen), Heißrauchableitungen, Heizplatten,
  • Isoliermaterial (Dampfkes.)
  • Kälteisolation ( von Kühlräumen, -schränken usw.), Kaminumkleidung, Kanalisation, Katzenstreu, Klebstoffe (z.B. für Keramik), Knetmasse für Rohranschl., Kitte und Spachtelmassen, Kork-Asbestmassen, Kunstholz, Kupplungsbeläge
  • Lacke, Löschdecken, Lüftungsanlagen
  • Matratzen, Minigolfbahnen
  • Ofenauskleidung (in Industrie und Haushalt), Ofenvorleger
  • Papier und Pappe, Pinsel und Bürsten für aggressive Flüssigkeiten, Pumpendichtungen
  • Raketentriebwerke, Rohre (Trink- u. Abwasser)
  • Schalldämpfungsmassen, Schiffsbau, Schnüre, Schuhe, Schutzanzüge, Schwellen und Türrahmen, Straßenbaumaterialien, Stuckmassen für Decken und Wände
  • Tapeten, Textilien,Transformatoren
  • Unterbodenschutz
  • Wannen, Becken usw., Wärmeisolierung (z.B. Dampfkesseln, Nachtspeicheröfen usw.),
  • Zylinderkopfdichtungen

Asbestsanierung

Erste Hinweise auf Asbest können Dokumente (bei Gebäuden Baupläne, bei Geräten technische Informationen durch den Hersteller) geben. Abzuraten ist von einer eigenständigen Probenahme, auch nicht zum Versenden an Prüfinstitute, weil hierbei die Gefahr besteht, dass durch unsachgemäßen Umgang mit Asbestmaterialien besonders viele Fasern freigesetzt werden. Für die Feststellung, ob Asbest in Ihrem Haushalt oder Betrieb eine mögliche Gesundheitsgefährdung bedeutet, sollten Sie auf jeden Fall einen Fachmann hinzuziehen. Asbestprodukte (Dach, Fassaden etc.) sollten nicht gereinigt oder bearbeitet werden, da hierdurch große Faserkonzentrationen freigesetzt werden können. Ist eine Sanierungsmaßnahme unumgänglich, so sind ausschließlich Unternehmen zu beauftragen, die mit den Arbeitsabläufen, den dabei auftretenden Gefahren und den erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind sowie über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten müssen laut TRGS 519 (technische Regel für Gefahrstoffe, letzte Fassung 3/1995 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten") dem Gewerbeaufsichtsamt und der Berufsgenossenschaft in der gesetzlich vorgesehenen Frist (spätestens 14 Tage vorher) angezeigt werden. Man sollte tunlichst Sofortsanierungen vermeiden, die in der Regel mehr Gefahren schaffen als sie beseitigen. Das akute Problem ist meistens nicht das Vorkommen von Asbest, sondern der falsche Umgang damit. Sollte der Abbruch von Asbestzementplatten im kleineren Umfang (z.B. Reparatur, Abbruch einer Garagendaches) selbst in die Hand (privat) genommen werden, müssen ebenfalls die in der TRGS 519 (Nr. 7.4.9, 8.2.3) ausgeführten Sicherheitsbestimmungen beachtet werden. Asbestbelastete hausmüllähnliche Abfälle wie Fön, Toaster, Bügelbrett usw. können vom Eigentümer selbst entsorgt werden. Die asbesthaltigen Kleingeräte und -teile (auf keinen Fall die Geräte demontieren !!!) müssen in Plastiksäcken, luftdicht verpackt, an der Deponie Wiefels abgegeben werden. Die Tüten sind mit der Aufschrift “Achtung enthält Asbest“ zu kennzeichnen. Die Übernahme von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen durch die Deponie Wiefels ist nur im zusammengebauten Zustand möglich.

Transport und Entsorgung von Asbest und asbesthaltigen Materialien

Sollten Asbestabfälle gewerblich eingesammelt oder befördert werden, besteht hierfür eine Transportgenehmigungspflicht gem. § 49 Abs. 1 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Wer dagegen kleiner Abfallmengen im Rahmen seines wirtschaftlicher Unternehmens (z.B.: der Bauunternehmer transportiert seine auf der Baustelle anfallenden Abfälle) transportiert, benötigt keine Genehmigung. Privatpersonen, die ihre eigenen Abfälle transportieren, sind ebenfalls von der Transportgenehmigungspflicht befreit.

Welche asbesthaltigen Abfälle werden an der Hausmülldeponie Wiefels angenommen?

An der Deponie Wiefels können unter bestimmten Auflagen folgende asbesthaltigen Abfälle zur Entsorgung angeliefert werden:

170605 asbesthaltige Baustoffe (z.B. asbesthaltige Eternitplatten)

Asbestzementabfälle sind gesondert an der Deponie Wiefels anzuliefern. Gewerbliche Anlieferungen oder größere Mengen sind der Deponie Wiefels telefonisch (04461/93190) vorab mitzuteilen. Um sicher zustellen, dass während des Transportes und der Ab- bzw. Zwischenlagerung keine Fasern freigesetzt werden, sind die Asbestzementabfälle in Folie eingeschlagen oder in verschlossenen Kunststoffsäcken (Big-Bag`s) anzuliefern. Gegebenenfalls sind die asbesthaltigen Baustoffe zu befeuchten. Die Verpackungen sind mit der Aufschrift "Achtung enthält Asbest" zu kennzeichnen.

Gesundheitsgefahren durch Asbest

Eine Gesundheitsgefährdung durch Asbest erfolgt nicht durch seine chemische Zusammensetzung sondern aufgrund der faserförmigen Struktur des silikatischen Materials. Durch Einatmung der feinen Asbestfasern können beim Menschen Krebserkrankungen der Atmungsorgane (Asbestose) und des Brust und Rippenfells (Mesthelione) hervorgerufen werden, wobei von der Einatmung bis zum Ausbruch der Krankheit oft Jahrzehnte vergehen. In der Gefahrstoffverordnung wurde Asbest 1990 als krebserregender Stoff in die Gruppe I (sehr gefährdende krebserzeugende Gefahrstoffe) hochgestuft.

Sachkundige Auskünfte (Umgang mit asbesthalten Stoffen) erhalten Sie bei den Gewerbeaufsichtsämtern.

Bauabfälle

Zu den Bauabfällen gehören Bauschutt, Straßenaufbruch und Bodenaushub ohne schädlichen Verunreinigungen, Verpackungen, sonstigen verwertbaren Materialien sowie Baustellenabfälle. Die bei Abbruch, Neu- oder Umbau und Renovierungsarbeiten anfallenden Bauabfälle sind bereits am Entstehungsort weitestgehend in die verwertbaren Fraktionen, wie z. B. Bauschutt, Verpackungen, Metalle, Holz usw. und nicht verwertbare Abfälle (Baustellenabfälle) zu trennen

  • Bauschutt sind feste, nicht schadstoffbelastete mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten (z. B. Beton, Ziegel, Steine, Dachziegel Betondachsteine, Fliesen, Mörtel, Sanitärkeramik, Glasbausteine), die beim Neubau, Umbau und Abriss von Bauwerken anfallen. Sie können zerkleinert und dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden.
  • Straßenaufbruch sind mineralische Stoffe, die im Straßenbau verwendet waren (z. B. Beton, Asphalt, Pflastersteine, Schotter ) und beim Aufbruch, Ausbau oder der Instandsetzung von befestigten Straßen, Plätzen und Wegen anfallen.
  • Bodenaushub ist natürlich gewachsenes, mineralisches Material aus dem Tief- bzw. Erdbau, insbesondere Mutterboden. Sinnvoll ist eine Wiederverwertung z. B. im Straßenbau oder zum Auffüllen von Grundstücken. Wenden sie sich am besten an die im Landkreis Wittmund ansässigen Fuhr- und Baggerbetriebe (Gelbe Seiten). Mutterboden darf nicht mit sonstigem Bodenaushub vermischt werden.

Entsorgung: Bauschutt und Straßenaufbruch sind als Abfälle zur Verwertung bei den zurzeit. genehmigten, Bauschuttsortier- und -brechanlagen einer Wiederverwertung zuzuführen.

Verpackungsmaterialien

z. B.: Schrumpffolien , Zementsäcke, Pappen, Bauschaumdosen zu den Verwerterfirmen

  • Transportverpackungen (Interseroh, Resy, REPA-Sack usw.) Bitte mit Baustoffhändler/Baumarkt Rücknahme vereinbaren, meist ist die Entsorgung kostenlos, nur Transport zum Abnehmer muss in Eigenleistung erfolgen oder bezahlt werden.
  • Bauschaum (PU) -Dosen - Rückgabe in Einzelflaschen über Händler oder bei kompletten Kartons gebührenfrei unter Tel.: 0800/7 83 67 36 ; Fax 0800/7 83 67 37 Rücksendepaket anfordern. Abholung ebenfalls gebührenfrei.
  • Sonstige Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, leere Farbdosen, Schraubenverpackungen o. ä. - Je nach Material in den Gelben Sack, Glascontainer oder zum Altpapier
Altmetall

Kan in haushaltsüblichen Mengen kostenlos beim Abfallwirtschaftszentrum Wiefels abgegeben werden. Größere Mengen sind Schrotthändlern zu überlassen. Adressen finden Sie in den gelben Seiten oder im Internet.

Altholz und Bauabbruchholz

Beide fallen unter die Altholzverordnung, die am 1. März 2003 in Kraft getreten ist. Für Kleinmengenanlieferungen beim Abfallwirtschaftszentrum Wiefels oder bei der privaten Sperrmüllabfuhr spielt diese Verordnung noch keine Rolle. Bei gewerblichen Holzabfällen oder wenn mehr als 1 cbm oder 0,3 Tonnen Holzabfälle pro Tag anfallen, ist die Verordnung jedoch zu beachten.

Baustellenabfälle

Baustellenabfälle sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten z. B.

  • Isoliermaterialien, Glaswolle, verschmutztes/beklebtes Styropor,
  • Dachpappe, Heraklithplatten, Gipskartonplatten, Gasbetonsteine
  • alte Kunststoffrohre, Regenrinnen usw.
  • mit Fremdstoffen stark verunreinigte Folien, Pappen, usw.

Entsorgung: Dieses Material kann zur Zeit nicht wiederverwertet werden und muss deshalb als beseitigungspflichtiger Abfall kostenpflichtig ins Abfallwirtschaftszentrum Wiefels gebracht werden.

Beachten Sie: Vermeiden Sie die Vermischung von Bauschutt und Baustellenabfällen! Baumischabfälle werden an den Deponien zu einer erhöhten Gebühr angenommen oder ggf. kostenpflichtig nachsortiert!

Handeln Sie richtig!

Verwertbare Bauabfälle gehören nicht auf die Deponie. Sie sparen erhebliche Entsorgungskosten bei der richtigen Trennung der verwertbaren Materialien!

Tipp
  • Geben Sie Transport- und Umverpackungen (von Baumaterialien) gemäß der Verpackungsverordnung den Herstellern oder Vertreibern zurück! Info unter Tel.: 04462/ 86-1230 oder 1252
  • Für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, z. B. Eternitplatten oder schadstoffbelastete Bauabfälle, Bodenaushub bedarf es der Abstimmung mit dem Landkreis bezüglich der einzuhaltenden Vorschriften und Entsorgungswege.
  • Kleinmengen von Bauschutt, Straßenaufbruch und Baumischabfälle können bei den Deponien gegen Kostenerstattung abgegeben werden.
  • Bei Entsorgung von Bahnschwellen oder teerölhaltigen Hölzern bedarf es der Abstimmung mit dem Landkreis bzgl. des einzuhaltenden Entsorgungsweges.

Baum- und Strauchschnitt

Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushaltungen (nicht tonnengängig, bis 2 cbm/Pkw-Anhänger / 2 x im Jahr) wird ganzjährig während der Öffnungszeiten nach vorheriger Anmeldung auf der Deponie Wiefels kostenlos angenommen.

Zusätzlich erfolgt im Frühjahr und Herbst eine gesonderte kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushaltungen in grundstücksüblichen Mengen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht nötig, die Termine können Sie dem Abfuhrkalender entnehmen.

Eingesammelt werden:

  • Äste und Stämme bis zu einer Dicke von 15 cm Durchmesser.
  • Baumwurzeln, deren Wurzelteller 25 cm Durchmesser nicht überschreitet.
  • Die Äste müssen mit einem verrottbaren Band gebündelt werden, z.B. Bast- oder Strohband.
  • Die einzelnen Bündel dürfen nicht schwerer als 35 kg sein.
  • Die Länge der gebündelten Äste darf 2,0 m nicht überschreiten.

Bitte legen Sie dann Ihren Baum- und Strauchschnitt am Abfuhrtag bis spätestens 06:00 Uhr zur Abholung bereit.

Nicht abgeholt wird: Gras, Moos, Laub, Baumstubben, Heckenschnitt, Gartenabfälle und organische Abfälle in Säcken.

Bioabfall

Allgemeine Informationen
Die Leerung der braunen Biotonne erfolgt alle 14 Tage. Näheres entnehmen Sie bitte unserem Abfuhrkalender. Sollte Ihre Biomülltonne einmal nicht ausreichen, können Sie zusätzliche, vom Landkreis zugelassene 60 l Papierbiomüllsäcke verwenden. Die Ausgabestellen für Biomüllsäcke finden Sie HIER.

Noch ein wichtiger Hinweis: Besitzerinnen und Besitzer von Biotonnen haben die Möglichkeit, sich beim Kompostwerk in Wiefels gegen Vorlage des gültigen Gebührenbescheides, einmal jährlich kostenlos Kompost (bis zu 1 cbm) abzuholen.


Kampagne „Das kommt mir nicht in die Biotonne“ weist auf verunreinigten Biomüll hin
Ab April jeden Jahres werden die Saison-Biotonnen im Kreisgebiet geleert. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund hatte das Angebot zur Entsorgung der anfallenden Bioabfälle bereits 2017 mit der Einführung einer Saison-Biotonne erweitert. Mit dieser Tonne können alle Bürgerinnen und Bürger noch flexibler die saisonal anfallenden Gartenabfälle entsorgen. Dieses Angebot ist vor allem auch für Eigenkompostierer interessant, die im Sommerhalbjahr ein Großteil der Gartenabfälle über die Saison-Biotonne entsorgen können, für die im Winterhalbjahr aber der eigene Kompost als Entsorgungsweg völlig ausreichend ist.

Insgesamt sind im Landkreis Wittmund ca. 12.400 Biomülltonnen aufgestellt; davon sind 760 Stück Saisontonnen (rund 6 %). Die Saison-Biotonne wird ab Anfang April bis Ende Oktober jeden Jahres im 14-tägigen Rhythmus geleert. Die Abholung erfolgt im Rahmen der „normalen Biotonnenentleerung“. Den Rest des Jahres verbleibt die Saison-Biotonne auf dem Grundstück, wird aber außerhalb der Saison nicht geleert. Durch spezielle Aufkleber ist die Saison-Biotonne deutlich von allen anderen Biotonnen, die das ganze Jahr über geleert werden, zu unterscheiden.

Egal, ob normale Biotonne oder Saison-Biotonne – immer wieder gab es in der Vergangenheit Probleme mit falsch befüllten Biotonnen bzw. verunreinigtem Biomüll. Mit einer Aufklärungskampagne möchte die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund hier auf das Problem aufmerksam machen. Mit konkreten Hinweisen und einfachen Tipps soll damit die Bevölkerung für die richtige Befüllung der Biotonnen sensibilisiert werden.



Unbedenklich – Das gehört in die Biotonne
Organische Abfälle sind zu schade, um sie als Restabfall zu entsorgen. Mit Hilfe der braunen Biotonne können die täglich anfallenden organischen Abfälle aus Küche und Garten gesammelt und der Kompostierung zugeführt werden. Kompost ist ein wertvoller Dünger und Bodenverbesserer. Fertigen Kompost kann man u.a. beim Kompostwerk auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels erhalten.

Unbedenkliche Abfälle aus dem Haushalt sind z.B. Gemüse- und Obstabfälle, Kaffeesatz/-Filtertüten, Teebeutel/-reste, Eier- und Nussschalen, Kleinmengen an Federn und Haaren. Zu den unbedenklichen Abfällen aus dem Garten gehören z.B. Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf), Wild- und Unkräuter, Gartenabfälle wie Baumschnitt/-rinde, Blumen/-erde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Reisig, Moos, Grasschnitt, Unkraut, Zweige, Heu und Stroh in kleinen Mengen sowie unbehandelte Holz- und Sägespäne.



Achtung – Das gehört nicht in die Biotonne
Bei Nutzung der Biotonne dürfen keine Fremdstoffe in den gesammelten Bioabfall gelangen. Als Störstoffe werden alle Fremdstoffe im Bioabfall bezeichnet, die den Verrottungsprozess stören und durch verbleibende Reste nach der Verrottung die Qualität des erzeugten Kompostes beeinträchtigen. Dies sind in der Regel alle biologisch nicht abbaubaren Stoffe.

Diese Fremdstoffe gehören nicht in die Biotonne: Hygieneartikel (Tampons, Binden, Watte, Wattestäbchen, Windeln usw.), Medikamente und Verbandmaterial, Plastiktüten bzw. Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar), Kunststoff-Verpackungen (auch biologisch abbaubar), Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar), Aluminium, Metall, Draht, Glas, Keramik und Porzellan, Blumentöpfe (auch biologisch abbaubar), Gummiartikel, Lederreste, Kleintierstreu einschließlich enthaltenen Exkrementen, Kehricht, Kohlepapier, Putzlappen und -tücher, Staubsaugerbeutel, schadstoffhaltige Problemabfälle.



„Kompostierbare“ Plastiktüten im Biomüll – Gut gemeint, aber nicht erlaubt
Plastiktüten sind für die Biotonne nicht geeignet. Leider verpacken viele Bürgerinnen und Bürger ihre Küchenabfälle in Plastiktüten, um die Biotonne und das Vorsortiergefäß sauber zu halten. Doch Plastik lässt sich nicht kompostieren und muss mit viel Aufwand im Kompostwerk aussortiert werden. Es reicht aus, das Vorsortiergefäß mit Zeitungspapier oder Papiertüten auszulegen. Möglich ist auch, kompostierbare Plastiktüten für die Sammlung im Haushalt zu verwenden, wenn danach nur der Inhalt dieser Tüten in die Biotonne geleert und die leere Tüte anschließend über die Restmülltonne entsorgt wird.

Kompostierbare Plastiktüten sind für die Biotonne nicht erwünscht, denn sie stören den Ablauf in der Kompostierungsanlage und erhöhen den Aufwand, um eine gute Qualität des Komposts zu gewährleisten. Sogenannte „kompostierbare“ Tüten, die der Handel anbietet, benötigen in der Regel mehr als zehn Wochen, ehe sie abgebaut sind. Dabei entstehen weder Nährstoffe noch Bodensubstrat. Im Kompostwerk wird der Bioabfall schon innerhalb von sechs Wochen zu Kompost verarbeitet, daher ist der Abbau der kompostierbaren Plastiktüten in der Zeit nicht vollständig abgeschlossen. Leider sind kompostierbare Plastiktüten optisch kaum von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden. Beide Tütenarten müssen mühsam und kostenintensiv als Störstoffe herausgesiebt und als Restabfall entsorgt werden. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund empfiehlt, Küchenabfälle in Papiertüten oder noch preiswerter in Zeitungspapier zu sammeln.



Natürlicher Nähstoff- und Humuskreislauf unterstützt die Erzeugung von wertvollen Biokompost
Im Kompostwerk des Zweckverbandes im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels wird aus den angelieferten Bioabfällen – also u.a. aus Obst- und Gemüseschalen, Hecken-, Grasschnitt und Laub etc. ein wertvoller Biokompost erzeugt.

Dazu wird der Bioabfall im ersten Schritt in einer Sortierkabine händisch von Fremd- bzw. Störstoffen befreit. Nach verschiedenen weiteren Behandlungsschritten wird das Material anschließend zu Mieten aufgesetzt und unter Luftzufuhr (aerob) gerottet (Intensivrotte und Nachrotte). Abschließend durchläuft der Rohkompost eine Feinabsiebung, so dass am Ende des Prozesses ein hochwertiger und gütegesicherter Frischkompost übrigbleibt.

Das Besondere an diesem „Dünger aus Biomüll“ sind die Nährstoffe. Stickstoff, Phosphor, Kalium und organischer Kohlenstoff sind wichtig für das Wachstum von Pflanzen. Der Biokompost macht einen Verzicht auf chemische Düngemittel möglich. So schließt sich der natürliche Nährstoff- und Humuskreislauf. Frei von Störstoffen ist der Kompost eine echte Geheimwaffe: Er besteht zu 100 % aus nachwachsenden Rohstoffen und kann im großen Stil in der ökologischen Landwirtschaft langfristig die Verwendung von konventionellen Düngern und torfhaltigen Erden ersetzen.



Wie halte ich die Biotonne sauber? Eine Schicht geknülltes Zeitungspapier auf dem Behälterboden ist eine trockene Grundlage, diese sauber zu halten. Ist die Tonne zur Hälfte gefüllt, sollte wieder eine Schicht geknülltes Papier reingelegt werden. Nach dem Leeren offenlassen, um sie zu trocknen. Sie kann zusätzlich mit Wasser ausgespült werden.

Wie vermeide ich Madenbefall?
Das A und O im Sommer ist das Fernhalten der Maden. Biomüll sollte möglichst kühl und trocken gehalten werden. Faulgase, Feuchtigkeit und Wärme ziehen Fliegen an, die dann Eier ablegen.

Tipps gegen Ekel-Plage im Sommer:
Gesteinsmehl oder gelöschten Kalk auf Biogut streuen. Das Pulver trocknet die Biotonne und auch Maden aus. In einigen Baumärkten gibt es spezielles Biotonnen-Pulver.

Zeitungspapier - Wer seine Essensreste in der Küche bereits dick in Zeitungspapier einwickelt, bevor sie im Müll landen, sorgt dafür, dass sich weniger Flüssigkeit und Gase bilden. Zusätzlich kann man auf den Boden der leeren Biotonne oder zwischen die Bioabfälle mehrere Lagen Zeitungspapier legen. Auch Holzspäne, Gras oder Heu helfen, Flüssigkeit aufzusaugen und die Tonne trocken zu halten.

Vorsicht bei gründlicher Reinigung - Putzwasser, das mit Spül- oder Reinigungsmitteln versetzt ist, darf nicht ins Grundwasser gelangen. Anschließend die Tonne mit einem Essig-Wassergemisch einreiben. Der säuerliche Geruch hält Fliegen und Maden fern. Auch andere ätherische Düfte wie Zitrus-, Lavendel- oder Teebaumöl mögen Insekten nicht und eignen sich um Befall entgegenzuwirken.

Abfall abdecken - Einfach einen Gardinenrest über die Tonnenöffnung stülpen und mit Gummizug sichern. Anschließend kann der Deckel geöffnet bleiben und der Biomüll trocknet ab. Zieht man das Netz direkt nach der Reinigung über die Tonne, kann man sicher sein, dass keine Fliege dort ihre Eier legt.


Für weitere Fragen rund um das Thema Müll steht die Abfallberatung des Landkreises Wittmund während der Bürostunden gern unter Tel. 04462 86-1230 zur Verfügung.








Elektroschrott

Am 24. März 2006 trat das Elektro-Gesetz in Kraft. Danach dürfen Verbraucher alte Elektrogeräte nicht mehr in den Hausmüll werfen, sondern müssen diese getrennt entsorgen. Die Kommunen wurden verpflichtet Sammelstellen und Rückgabe-möglichkeiten einzurichten, worüber die Bürger kostenlos ihre Elektroaltgeräte entsorgen können. Die Hersteller der Geräte sind dann für die weitere Abholung und Entsorgung zuständig. Neue Elektrogeräte, die in den Handel gelangen und im privaten Haushalt genutzt werden können, müssen mit einer “durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet sein.

Seit dem 25.07.2016 gelten weitere Regeln für die Entsorgung von Elektroschrott. Danach ist jetzt auch der Handel verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronik-geräte zurückzunehmen. Die Rücknahmepflicht gilt nicht nur für den stationären Einzelhandel, sondern auch für Onlinehandel wenn die Verkaufsfläche beim Einzelhandel mehr als 400 qm bzw. beim Onlinehandel die Versand- und Lagerfläche mehr als 400 qm beträgt.

Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine usw. müssen immer dann zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät gekauft wird. Elektrokleingeräte wie Smartphones, Rasierer, elektronische Zahnbürste usw. müssen grundsätzlich zurückgenommen werden, auch wenn keine Neugeräte gekauft werden.

Ab dem 01. Juli 2022 sind nun auch Lebensmitteleinzelhändler unter bestimmten Voraussetzungen zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Für kleine Elektroaltgeräte (z. B. Handys, Toaster oder Taschenlampen) gilt dies unabhängig vom Neukauf eines Produkts, für größere Altgeräte nur beim Kauf eines entsprechenden neuen Artikels. Ziel ist es, die Sammelquote zu verbessern und mehr Geräte und ihre wertvollen Ressourcen zu recyceln.

Im Landkreis Wittmund kann darüber hinaus über die Sperrmüllsammlung die größeren Elektrogeräte und bei der Schadstoffsammlung die kleineren (mülltonnengängigen) Elektrokleingeräte entsorgt werden. Außerdem wurde im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels, für die Landkreise Wittmund und Friesland, eine separate Annahmestelle für Elektroaltgeräte eingerichtet. Hier werden die Elektrogeräte über bis zu 6 verschiedene Container einer geordneten Verwertung zugeführt. Welche Geräte wo hineingehören, kann den jeweils an den Containern angebrachten Informationstafeln entnommen werden.

Für diese Sammelgruppen stehen Behälter bereit:

  • Gruppe 1: Wärmeträgergeräte
  • Gruppe 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
  • Gruppe 3: Lampen
  • Gruppe 4: Elektrogroßgeräte
  • Gruppe 5: Elektrokleingeräte
  • Gruppe 6: Photovoltaikmodule

Die Inselbewohner auf Langeoog und Spiekeroog haben die Möglichkeit über die Sperrmüllabfuhr, bei der Schadstoffsammlung oder direkt bei den Müllumschlagstationen ihre Elektroaltgeräte abzugeben. Ausgenommen sind hier Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodule.

Was gehört zum E-Schrott?

Das Elektro-Gesetz gilt für alle Geräte von der Waschmaschine über den Staubsauger, den PC, bis hin zum Rasierapparat oder Gameboy, nicht zu vergessen, die motorbetriebene Pfeffermühle. Hinzu kommen alle Arten von Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Sammelgruppe 1

Die Sammelgruppe 1 umfasst „Wärmeüberträger“. Wärmeüberträger bezeichnen Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Wärmepumpen und ölgefüllte Radiatoren. Integrierte Wärmepumpen in Wäschetrocknern machen das Gerät zu einem Wärmepumpentrockner. Nachtspeicherheizgeräte sind keine Wärmeüberträger und sind in der neuen Sammelgruppe 4 (Großgeräte) zu sammeln.

Sammelgruppe 2

Die neue Sammelgruppe 2 umfasst neben Bildschirmen und Monitoren unabhängig von ihrer Größe zusätzlich auch Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten.

Sammelgruppe 3

Die Sammelgruppe 3 wird seit dem 1. Dezember 2018 als Sammelgruppe „Lampen“ gefasst. Diese führt die bisherige Sammelgruppe 4 (Lampen) fort.

Sammelgruppe 4

Die Sammelgruppe 4 umfasst solche Geräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt. Es handelt sich dabei um Waschmaschinen, Wäschetrockner (nicht jedoch: Wärmepumpentrockner, die in die neue Sammelgruppe 1 fallen), Geschirrspüler, Elektroherde. Jedoch werden auch einzelne Geräte, wie etwa Werkzeuge (Staubsauger, Bohrmaschinen), Leuchten, elektrisches Spielzeug dazu gezählt, wenn diese im Einzelfall über 50 cm und mehr messen. Asbesthaltige Nachtspeicherheizgeräte und solche mit sechswertigem Chrom gehören ebenfalls zur Sammelgruppe 4, werden jedoch separat erfasst.

Sammelgruppe 5

In der Sammelgruppe 5 werden alle Elektrokleingeräte und kleinen Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte) gesammelt. Ebenfalls gehören „batteriebetriebene Kleingeräte“ in die Sammelgruppe 5.

Die Sammelgruppe 6 besteht weiterhin in PV-Modulen.

Handeln Sie richtig:

Elektrogeräte gehören nicht zum Restmüll!

Tipp:

Achten sie bei zukünftigen Kaufentscheidungen auf

  • Reparaturfreundlichkeit,
  • Langlebigkeit,
  • Schadstofffreiheit
  • und Sinn der neuen Produkte,

damit weniger Abfälle entstehen bzw. entsorgt werden müssen.

Gewerbliche Küchen- und Speiseabfälle

Küchen- und Speiseabfälle, die Tierkörperteile oder tierische Erzeugnisse enthalten, stellen ein ständiges, hohes Risiko für den Ausbruch von Tierseuchen dar. Diese Abfälle müssen getrennt von anderen Abfällen einer gesonderten Entsorgung zugeführt werden. Eine Beseitigung dieser Abfälle über die Bio- oder Restmülltonne des Landkreises Wittmund ist nicht zugelassen.

Küchen- und Speiseabfälle von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen der Gemeinschaftsver-pflegung (Gaststätten, Krankenhäuser, Altenheime, Schulen, anderer Einrichtungen der Gemein-schaftsverpflegung im gewerblichen Bereich) unterliegen dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und der Verordnung zur Durchführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz.

Diese Vorschriften sind anwendbar für ganze Tierkörper, Tierkörperteile sowie Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht mehr (Speisereste) für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Betroffene Abfälle sind:

  • Fleischerzeugnisse,
  • Milcherzeugnisse
  • Erzeugnisse aus Eiern

Die Entsorgung der gewerblich anfallenden Speiseabfälle darf grundsätzlich nur in zugelassenen Tierkörperbeseitigungsanlagen, Kompostieranlagen oder in Biogasanlagen erfolgen. Der Transport zu diesen Anlagen hat durch zugelassene Speiseabfalltransport- und –sammelunternehmen zu geschehen. Die Entsorgung muss schriftlich nachgewiesen werden und in regelmäßigen Abständen erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften droht ein Bußgeldverfahren.

Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen an den Fachbereich für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises.

Verwerterfirmen für Speisereste, überlagerte Lebensmittel, Altfette, tierische Abfälle:

Nehlsen GmbH & Co KG
Niederlassung Nord-West
Fuhlrieger Allee 2
26434 Wangerland
04461/9987-0

Egon Janßen Fuhrunternehmen und Speiserestentsorgung
Westerhausen
26388 Wilhelmshaven
04425 / 347

M. Müller Abfallverwertung
Königsweg 1
26871 Papenburg
04961 / 31 61

Saria Refood GmbH & Co. KG
Niederlassung Lüdde
Triftweg 10
29339 Wathlingen
05144 / 988 811
Fax: 05144 / 988 816

Diese Firmenliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kompost

Im Kompostwerk Wiefels wird ihr Bioabfall zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

Friesland Qualitätskompost erfüllt die Anforderungen der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. und trägt das Gütezeichen für Kompost. Die Ansprüche der Bundesgütegemeinschaft an den Kompost sind höher, als die gesetzlich geforderten Werte.

Weitere Abgabemöglichkeiten

Übermengen an saisonalen Grünabfällen, Rasenschnitt, Laub sowie weiteren Gartenabfällen werden an der Deponie Wiefels gegen Gebühr angenommen. Auch haben Sie die Möglichkeit, Übermengen oder nicht kompostierbare organische Abfälle über Biomüllsäcke zu entsorgen. Zusätzliche 60 l Biomüllsäcke erhalten Sie für 1,28 € bei den Vertriebsstellen für Abfallsäcke.

Eigenkompostierung

Bei Eigenkompostierung kann auf formlosen Antrag bei den Steuerämtern eine Befreiung gemäß § 3 der Abfallentsorgungssatzung von der Biotonne erfolgen.

Kork

Was eigentlich ist Kork? Wenn von Kork gesprochen wird, ist damit die Rinde der Korkeiche gemeint. Diese Rinde ist ein pflanzliches Gewebe, bestehend aus der Vereinigung stagnierender Zellen, mit einer sehr eigentümlichen Form, Struktur und Anordnung.

Die Zellen sind gleichmäßig und eng miteinander verbunden, etwa 40 Millionen pro Quadratzentimeter. Die Wände dieser Zellen bestehen aus mehreren Schichten, von denen die mittlere die größte und wichtigste ist. Die Mittelschicht besteht ihrerseits aus abwechselnden Schichten von Suberina (dem korkeigenen Harz) und Wachs, welches dem Kork seine einzigartige Elastizität gibt. Die innere Höhlung der Zelle ist mit einem der Luft sehr ähnlichen Gas gefüllt und macht 90 Volumenprozent des Korks aus.

Wie wird Kork gewonnen?

Mit dem Abrinden der Korkeiche beginnt man, wenn der Baum etwa 40 bis 50 Jahre alt ist; es wird alle 9 bis 14 Jahre wiederholt. Der Zeitabstand des Rindens ist je nach Region verschieden und wird in der Regel durch staatliche Gesetze geregelt und überwacht.

Das Abschälen schadet der Korkeiche nicht, sondern regt sie zur Neubildung ihrer Rinde an. Zudem wird nicht der ganze Baum geschält, sondern entsprechend der Konstitution des Baumes und der klimatischen Verhältnisse maximal 1/3 der Oberfläche, so dass der Baum in seiner Gesundheit nicht beeinträchtigt wird. Die gewonnene Rinde wird nun zu Naturkorken verarbeitet oder zu Korkgranulat gemahlen.

Kork - Zum Wegwerfen zu schade!

Kork, dies sind in der Regel die Verschlüsse von Wein- und Sektflaschen, wird derzeit oft über den Restmüll entsorgt.

Hätten Sie`s gedacht? In Deutschland fallen rund 1,2 Milliarden Flaschenkorken an, das sind rund 3000 Tonnen an wertvollem Naturmaterial.

Der Naturstoff Kork lässt sich in vielfältiger Weise wiederverwenden. Derzeit wird Kork vor allem in der Bauindustrie genutzt. So findet Kork beispielsweise als Dämmmaterial Verwendung oder wird, zum Beispiel mit Lehm, zu Bausteinen verarbeitet.

Da sich Kork nicht in beliebiger Menge gewinnen lässt, ist es wichtig, diesen einer weiteren Nutzung zuzuführen. Insbesondere wird durch die Verwendung von "Recyclingkork" die steigende Nachfrage nach "neuem" Kork verringert. Erst dadurch wird ein Schutz der Korkeichenbestände sichergestellt, die in den vergangenen Jahren durch eine Übernutzung gelitten haben.

Weitere Informationen und wo sich die nächste Sammelstelle befindet, finden Sie auf den Seiten des NABU.

Restabfall

Alle auf einem bewohnten oder bebauten Grundstück anfallenden Abfälle zur Beseitigung (Restmüll) sind der öffentlichen Abfallentsorgung zu überlassen. Die Abfallentsorgung erfolgt über zugelassene Abfallbehälter bzw. Abfallsäcke. Die Abfuhr erfolgt alle 14 Tage. Bitte stellen Sie am Abfuhrtag die jeweiligen Rest- und Biotonnen sowie die gelben Säcke (Tonne) bzw. die Papiertonne bis spätestens 06:00 Uhr zur Abfuhr bereit. Die jeweiligen Termine entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender.

Die Restabfälle werden in der mechanisch-biologischen Vorbehandlungsanlage (MBV) auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Wiefels für die Deponierung verarbeitet. Gesetzliche Regelungen, die eine Vorbehandlung der zu deponierenden Restabfälle fordern, machten diese zusätzliche Arbeit nötig.

Zu den Restabfällen gehören z. B.:

  • Asche, Windeln, Kehricht
  • Ton-, Keramik-, Porzellan-, Spiegelscherben Staubsaugerbeutel
  • ausgediente oder kaputte Gegenstände,
  • wie Spielsachen, Glühlampen, Stifte, Tonträger
  • Tapetenreste
  • Zigarettenkippen Dunstabzugshaubenfilter
  • verschmutzte Verpackungen
  • Hygieneartikel
  • Putzlappen- und bürsten
  • Speisereste

Für kurzfristige Übermengen an Restabfällen können Sie

  • die Anlieferung beim Abfallwirtschaftszentrum Wiefels selbst durchführen oder durch ein von ihnen beauftragtes Containerunternehmen durchführen lassen (Die Anlieferung ist gebührenpflichtig).
  • zugelassene Restabfallsäcke für 3,00 EUR /Stück erwerben. Die zugelassenen Abfallsäcke sind Grau eingefärbt und haben den Schriftzug "Landkreis Wittmund". Die Einsammlung der Restabfallsäcke erfolgt am Abfuhrtag für Restabfall.

Die zugelassenen Abfallsäcke bekommen Sie hier (Ausgabestellen für Restmüllsäcke)

Tipp:

Geben Sie keine Wertstoffe, wie z. B. Metalle, Altpapier, Einweg- und Behälterglas, saubere Verpackungen oder Bioabfall in die Restabfallbehälter. Ebenfalls dürfen schadstoffhaltige Abfälle (Problemstoffe) nicht als Restabfall entsorgt werden

Für gewerbliche Betriebe:

Abfälle zur Beseitigung unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang (siehe Abfallentsorgungssatzung.). Jeder Betrieb muss daher mit einer Restmülltonne an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein.

Schadstoffe

Problemabfälle enthalten umweltbelastende oder giftige Stoffe. Sie dürfen nicht mit dem gewöhnlichen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind getrennt von den übrigen Abfällen einer speziellen Entsorgung zuzuführen.

Problemabfälle sollen aus dem Restabfall entfernt werden, damit in der Deponie keine unkontrollierbaren Reaktionen ablaufen können und die nachfolgenden Generationen keine gefährlichen Altlasten vorfinden. Eine nachträgliche Entfernung von Problemstoffen aus dem Deponiesickerwasser ist aus technischen Gründen kaum möglich und wenn, dann sehr kostenaufwendig.

Die nachfolgend aufgeführten Sonderabfälle aus privaten Haushalten werden im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlung kostenlos entsorgt. (Ausnahme: Asbest, Bahnschwellen und ölhaltige Abfälle)

Zu den Problemabfällen gehören z. B.:
  • Farben, Lacke Lösungsmittel
  • Altmedikamente
  • Haushaltschemikalien (feste und flüssige)
  • Leuchtstoffröhren (auch Energiesparlampen)
  • Quecksilberthermometer
  • Spraydosen mit Inhalt
  • Autobatterien
  • Batterien
  • Elektrokleingeräte
Gesonderte Fälle
  • Asbest
  • Bahnschwellen
  • Öle, ölhaltige Abfälle, Teeröle
Nicht zu den Problemabfällen gehören z.B.:
  • Glühbirnen (Restabfall)
  • vollständig restentleerte Spraydosen und leere Verpackungen mit grünem Punkt (gelber Wertstoffsack)
  • Hygienemittel, z. B. Kosmetika, Creme, Zahnpasta, Heftpflaster usw. (Restabfall)
  • Einwegrasierer (Restabfall)
  • Einweg -/Spritzen gehören in den Restabfall aber !! Achtung !!Die Injektionsnadeln, Skalpelle oder Rasierklingen müssen gesondert in einen festen Behälter in der Restabfall, sonst besteht Verletzungsgefahr, dies gilt sowohl für private Haushalte als auch für Arztpraxen und andere Berufszweige in denen scharfe Gegenstände anfallen.
  • vollständig ausgehärtete Farben und Dispersionsfarben (auf Wasserbasis) gehören in den Restabfall
  • Werfen Sie Problemabfälle nie in die Restabfall-, Bioabfallbehälter.
  • Stellen Sie Problemabfälle niemals an für Kinder zugänglichen Orten und Plätzen ab, Sie gefährden dabei das Leben und die Gesundheit von Kindern!
  • Zu Ihrem Schutz: Lassen Sie die Produkte in der Originalverpackung, vermischen Sie nie verschiedene Substanzen miteinander!
Kostenlose Abgabemöglichkeiten für private Haushalte:

Ein mobiles Sammelfahrzeug fährt in die Gemeinden und sammelt die Problemstoffe an den nachfolgenden Terminen ein.

Termine 2024

Die Termine der mobilen Schadstoffsammlung finden Sie HIER.

Zusätzlich steht das Schadstoffmobil noch jeden Samstag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels.

Tipp
  • Vermeiden Sie schadstoffhaltige Produkte und Gifte!
  • Achten Sie beim Einkauf auf den blauen Umweltengel!


Sperrmüll

Was gehört zum Sperrmüll?

Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände gerechnet, die aus dem privaten Haushalt stammen und auf Grund der Größe und Beschaffenheit nicht in die Restabfallbehälter passen.

Zum Sperrmüll gehören z. B.:
Sperrmüll

Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten usw.

Altmetall

Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder, Metallbadewannen usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)

Elektrogeräte

Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.

Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
  • Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
  • Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
  • Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
  • Bäume und Teile von Bäumen
  • Wertstoffe - Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
  • Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
  • Problemabfälle
    • Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlungund beim Sonderabfall- zwischenlager der Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden
    • Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
  • Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
  • Abfälle in Kisten und Säcken
  • Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der kostenlosen Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
Tipp

Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Möbel können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereit!

Sperrmüllabfuhr auf Anforderung - Höchstmenge 5 cbm pro Abfuhr

Allgemeines

Sie haben die Möglichkeit die Sperrmüllabfuhr zeitlich zu planen. Wenn Sie rund vier Wochen vor dem geplanten Umzug oder Möbelneukauf die Sperrmüllabfuhr anmelden, bekommen Sie einen Termin ungefähr zu diesem Zeitpunkt. Die Vorlaufzeit von vier Wochen wird für die Sammlung von Anforderungen und Planung der Abfuhrrouten benötigt, um effektiv und umweltschonend die Abfälle abzuholen.

Der Abfuhrtag wird Ihnen rechtzeitig vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt (keine telefonische Terminabsprache möglich).

Auf der Anforderungskarte und im Online-Formular sind die entsprechenden Gegenstände beispielhaft aufgelistet.

Sollten Sie wider Erwarten den Abfuhrtermin nicht einhalten können, informieren Sie bitte rechtzeitig das Abfuhrunternehmen, Fa. Augustin unter Tel.: 04421 / 500 49 500.

Auch im Sperrmüll gibt es noch Stoffe, die wiederverwertet werden können oder die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes getrennt entsorgt werden müssen. Diese Materialien müssen daher getrennt von den übrigen Sperrmüllteilen abgefahren und entsorgt werden. Bitte stellen Sie deshalb Ihren Sperrmüll soweit möglich getrennt nach den auf der Anmeldekarte vorgegebenen Gruppen Holz/ Möbel, Metalle, Elektro/ Elektronikgeräte bereit. Sperrmüll ist so zu stapeln, zu bündeln oder in sonstiger Weise zu ordnen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und zügiges Verladen durch zwei Personen von Hand möglich ist. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 50 kg und eine Größe von 2,00 m x 0,80m x 0,80 m haben. Die Gewichtsbegrenzung gilt nicht für Haushaltskoch- und -waschgeräte.

Nach der Abfuhr müssen Abfallreste und ggf. unzulässigerweise bereitgestellte Gegenstände vom Abfallbesitzer unverzüglich entfernt werden.

Sperrmüllkarte

Die Gebühr der Sperrmüllabfuhr ist sofort beim Erwerb der Sperrmüllkarte an deren Ausgabestelle zu bezahlen. Die Höhe der Gebühr beträgt 25,- Euro für die normale Abfuhr und 145,- Euro für die Expressabfuhr. Die Ausgabestellen für die Sperrmüllkarte finden Sie HIER.

Elektronische Sperrmüllanforderung

Neben der Auftragserteilung mit einer Sperrmüllkarte können sie die Sperrmüllabfuhr auch HIER elektronisch beauftragen. Bis zur Abholung können jedoch 5 - 6 Wochen vergehen da die Bearbeitung der elektronischen Anmeldung erst dann erfolgt, wenn die Gebühr beim Landkreis Wittmund in der Kreiskasse gebucht worden ist.

Express-Abfuhr

In besonders eiligen Fällen ist auch eine schnellere Abholung möglich. Die Express-Abfuhr kann – wie die normale Abfuhr – sowohl über den Versand einer Sperrmüllkarte als auch online beantragt werden. Die Abfuhr soll innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Karte bzw. des Online-Auftrags beim zuständigen Entsorgungsunternehmen durchgeführt werden.

Selbstanlieferung

Die für die Sperrmüllabfuhr geeigneten Gegenstände können von privaten Haushalten grundsätzlich beim Abfallwirtschaftszentrum Wiefels zu den Öffnungszeiten kostenlos bzw. zu Kleinanliefertarifen entsorgt werden. Bei Beauftragung eines Containerunternehmens oder Nutzung gewerblicher Fahrzeuge ist die Abgabe von Sperrmüll immer kostenpflichtig.

Wertstofftonne / Werstoffsack

Im Landkreis Wittmund wurde zum 01.01.2024 die gemeinsame Wertstoffsammlung mit dem Dualen System eingeführt. Auf dem Festland wurden dafür Wertstofftonnen und auf den kreisangehörigen Inseln Langeoog und Spiekeroog Wertstoffsäcke ausgeliefert bzw. verteilt. Diese ersetzen die bisher verwendeten Gelben Säcke.

Auf dieser Seite finden Sie die Informationsblätter zur Wertstofftonne (Festland) sowie zum Wertstoffsack (Inseln). Weitere Informationen folgen an dieser Stelle.

Für alle Fragen und Anliegen zum Thema Wertstoffsammlung (Wertstofftonne / Wertstoffsack) wenden Sie sich bitte an die Fa. Nehlsen AWG GmbH & Co. KG unter:

- Telefonnummer: 04461 9987-445

- E-Mail: kommunal-nw@nehlsen.com

Weitere Wertstoffe

Alttextilien
  • gut erhaltene Kleider, Decken, Laken, Bezüge
  • Schuhe, paarweise
  • gut erhaltene Federbetten und Kissen
  • Keine Lumpen

Abgabemöglichkeiten:

  • Flohmarkt, Second-Hand-Läden,
  • Kleiderkammer, z. B.Rotes Kreuz Depot-Kleidercontainer
Altreifen
  • PKW-Reifen (mit oder ohne Felge),
  • LKW-Reifen und
  • Schlepper- bzw. Treckerreifen

Abgabemöglichkeiten:

  • Reifenhändler nehmen beim Neukauf Reifen zurück
  • Deponie nimmt PKW-Reifen ohne Felge gegen Gebühr an;
  • bei großen Mengen an Entsorgungsfachfirmen herantreten (Adressen nennt auch die Abfallberatung des Kreises).
Silofolien
  • besenrein und gebündelt

Abgabemöglichkeiten:

  • durch Raiffeisengenossenschaften private Entsorger, Deponien
  • verschmutzt als Restabfall zur Deponie
Altholz
  • Zum Altholz gehören unbehandelte und behandelte Hölzer mit geringen Fremdanteilen, z.B. Spanplatten, Brettholz, Bau- und Abbruchholz, Hobelspäne, Verschnitte, Fensterrahmen (ohne Scheiben), Türblätter, Tischlerplatten, Zaunpfähle, Jägerzäune, Möbelstücke (überwiegend aus Holz)

Abgabemöglichkeiten:

  • Holz aus Renovierung und Umbau kostenpflichtig zur Deponie
  • Möbel als Sperrmüll kostenlos
Styropor
  • nur weißes, sauberes Styropor, z. B. aus Verpackungen (für Gewerbe kostenpflichtig)

Abgabemöglichkeiten:

  • Wertstofftonne bzw. Wertstoffsack und Entsorgungsbetriebe

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