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Bitte keine Werbung


Der Briefkasten ist mal wieder vollgestopft mit Werbeblättchen - wer kennt das nicht? Wir wollen Ihnen Tipps geben, wie Sie die Reklameflut vermeiden und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Denn alles, was erst gar nicht produziert wird, muss nachher auch nicht aufwendig wiederverwertet werden.

Bitte keine Werbung einwerfen!

deutlich auf Ihrem Briefkasten angebracht, muss von den Werbetreibenden und mit der Verteilung beauftragten Personen respektiert werden. So lautet die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH VIZR 182/80 v. 20.12.1988).

Der Hinweis "Keine Werbung einwerfen!" schützt vor:

  • nicht adressierten Reklamesendungen,
  • Handzetteln, Flugblättern,
  • nicht persönlich adressierten Postwurfsendungen.

Sollten Sie dennoch weiterhin Werbung in Ihrem Briefkasten finden, wenden Sie sich bitte im persönlichen Gespräch an den Werbetreibenden oder die Verbraucherzentrale. Die Verteilung kostenloser Wochenblätter, Stadtzeitungen u.ä. können Sie durch diesen Hinweis oft nicht verhindern, da es sich dabei nicht ausschließlich um Werbung handelt. Hier hilft der Zusatz:

Bitte keine Werbung und keine Wochenblätter einwerfen!

Werbebeilagen in Tageszeitungen, Zeitschriften, Abonnements usw. sind Bestandteil der jeweiligen Zeitung - hiergegen hilft der Aufkleber nicht.

Auch die Werbung politischer Parteien ist nicht mit dem Aufkleber zu stoppen, da die Parteien den Auftrag haben, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken (Grundgesetz Art. 21).

Aber gegen persönlich adressierte Werbesendungen per Post können Sie etwas tun - lassen Sie sich in die "Robinson-Liste" aufnehmen. Der Eintrag streicht Ihre Adresse von den derzeit existierenden Adressenlisten der Werbeunternehmen im deutschen Direktmarketingverband. Benutzen Sie dazu den Antrag zur Eintragung in die "Robinson-Liste" (Originalantrag des DDV, Acrobat-Format). Ausfüllen, ausdrucken und senden an:

DDV-Robinsonliste
Postfach 14 54
33244 Gütersloh
www.ichhabediewahl.de

Noch ein Hinweis: Bekommen Sie persönlich adressierte Werbebriefe mit falscher Schreibweise Ihres Namens oder der Straße? Dann geben Sie bitte auch diese auf dem Antragsformular so an, damit Sie unter diesem Namen ebenfalls gestrichen werden.

Achten Sie auch in Zukunft bei Vertragsabschlüssen, Spenden, Bestellungen etc. darauf, folgende oder ähnliche Hinweise zu streichen:

"... ich bin damit einverstanden, dass meine Adresse zu Werbezwecken weitergegeben wird ..."

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