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Führerschein Streichung der Sehhilfe

Wenn Sie die Brille beziehungsweise die Kontaktlinsen aus dem Führerschein gestrichen haben möchten, brauchen Sie die Sehtestbescheinigung eines Optikers oder die Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Folgende Unterlagen müssen der Führerscheinstelle bei Antragstellung vorgelegt werden:

  • biometrisches Lichtbild
  • Personalausweis
  • Sehtestbescheinigung eines Optikers oder Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2 FeV
  • evtl. Karteikartenabschrift

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