Sperrmüllabholauftrag
Wichtige Hinweise
Was gehört zum Sperrmüll?
Zum Sperrmüll werden alle beweglichen Gegenstände aus Privathaushalten gerechnet, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in Ihrem Restabfallgefäß untergebracht werden können.
Die einzelnen Gegenstände dürfen folgende Maße nicht überschreiten:
Länge: 2,00 m - Durchmesser/Kantenlänge: 0,80 m - Gewicht: 50 kg - Höchstmenge pro Anmeldung: 5 cbm
Zum Sperrmüll gehören z. B.:
Sperrmüll
Teppiche, Kommoden, Regale, Tische, Stühle, Sessel, Kinderwagen, Bettgestelle, Lattenroste, Matratzen, Sofas/Liegen, Sessel, Schränke, Koffer/Kisten usw.
Altmetall
Herde/Öfen(ohne Ölreste / Asche usw.) Fahrräder, Metallwannen usw.
Rasenmäher (ohne Betriebsflüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoffe)
Elektrogeräte
Fernsehgeräte, Radios, Staubsauger, HiFi-Anlagen, Computer, Haushaltsgeräte, Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen usw.
Nicht zum Sperrmüll gehören z.B.:
- Abfälle aus Umbau- und Renovierungsarbeiten wie z.B. Türen, Fenster, Balken, Bretter, Zäune, Isoliermaterial, Kabel usw.
- Bodenbeläge wie Parkett, Laminat oder Vinyl
- Bauschutt wie z.B. Ziegel, Steine, Fliesen, Betonteile
- Bäume und Teile von Bäumen
- Wertstoffe - Glas, Papier, Pappe die über entsprechende Wertstoffcontainer abgegeben werden können
- Restabfälle, Tapeten, Hausmüll können kostenpflichtig über die Deponien und zugelassene Abfallbehälter entsorgt werden
- Problemabfälle
- Schadstoffe aus privaten Haushalten können über die mobile Schadstoffsammlungund beim Sonderabfall- zwischenlager der Nehlsen in Wiefels kostenlos abgegeben werden
- Für asbesthaltige Abfälle und teerölhaltige Abfälle gelten besondere Regelungen
- Autoteile, Öltanks, Reifen und größere Schrottteile geben sie bitte direkt beim Altstoffhändler ab.
- Abfälle in Kisten und Säcken
- Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Abfälle aus Umbauarbeiten sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen kostenpflichtig über die Entsorgungseinrichtungen entsorgt werden.
Tipp
Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer! Gut erhaltene Möbel können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Stellen Sie die zur Sperrmüllabfuhr angemeldeten Gegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) bis 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereit!