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Datum: 15.11.2024

Dringender Appell: Standorte der Glascontainer sind keine Müllhalden - bitte sauberhalten

Sie sind leider seit längerer Zeit ein alltägliches Bild – die illegalen und wilden Müllablagerungen an vielen Altglascontainer-Standorten im Kreisgebiet. Die Abfallwirtschaft des Landkreises Wittmund stellt schon seit geraumer Zeit fest, dass es für einige Menschen eine sehr bequeme Art zu sein scheint, auch ihren Rest-, Sperr- oder sogar Sondermüll an diesen Plätzen abzustellen – statt diese Gegenstände ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das Problem liegt auf der Hand und betrifft alle: Denn die illegale Müllentsorgung an Container-Standorten kostet letztlich für alle Gebührenzahler viel bares Geld. Obwohl die betroffenen Standorte regelmäßig von den Mitarbeitern des Tonnenhofes angefahren und gesäubert werden, sind sie meist nach kurzer Zeit erneut wieder vermüllt. Egal, ob es Elektrogeräte, Altpapier, Restmüll oder andere Abfallarten sind, mit denen das Erscheinungsbild der Stellplätze unnötig verschandelt wird; „es ist und bleibt ein Ärgernis“, wie die Abfallwirtschaft mitteilt. Unnötig sei dies auch deshalb, weil die meisten dieser Abfälle unter anderem kostenlos im Abfallwirtschaftszentrum Wiefels abgegeben werden können.

Hinzu kommt, dass derartige Müllablagerungen an Containerstandorten schlicht illegal sind und dementsprechend verfolgt und bestraft werden. „Wer meint, seinen Abfall an den Containern entsorgen zu müssen, riskiert bei Tatüberführung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Kosten des Verfahrens und der Reinigung des Standortes sowie die Geldbuße werden Verursachern in Rechnung gestellt“, stellt die Abfallwirtschaft des Landkreises unmissverständlich klar, die Verstöße verfolgt. Sofern sich der jeweilige Verursacher nicht ermitteln lässt, werden die entstandenen Kosten über die fälligen Abfallgebühren umgelegt, sodass letztlich die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Wittmund die Reinigung der Plätze mitbezahlen müssen.

Die Abfallwirtschaft appelliert daher an jeden Einzelnen, der Altglas an den dafür vorgesehenen Altglascontainerstandorten entsorgt, diese im eigenen Interesse sauber zu halten. Nur so könnten die Umwelt geschont und die Gebühren niedrig gehalten werden.

Um die Anwohner der Sammelstellen vor Lärmbelästigung zu schützen, darf Altglas nur an Werktagen in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr eingeworfen werden. Sonntage und Feiertage zählen jedoch nicht dazu – an diesen Tagen darf ganztags kein Altglas eingeworfen werden.

Damit Altglas wieder vollständig wiederverwertet werden kann, ist es zudem wichtig, das Glas getrennt nach den Farben einzuwerfen: weiß, braun oder grün. Alle anderen Farben, wie etwa blaues oder buntes Glas, gehören zum Grünglas.

Andere anfallende Glasabfälle, wie z.B. Fensterglas, Spiegel-, Blei- und Kristallglas, gehören aufgrund ihrer chemischen Zusammensetzung nicht in die öffentlich zugänglichen Glascontainer hinein. Das gleiche gilt auch für Steingut, Tonkrüge und Porzellan, was in den Containern der Sammelstelle nichts zu suchen hat. Diese Abfälle können fachgerecht über den häuslichen Restmüllbehälter entsorgt werden.

Für weitere Fragen rund um das Thema Entsorgung steht die Abfallberatung des Landkreises Wittmund gerne während der üblichen Bürostunden zur Verfügung, Telefon 04462/86-1230.

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