Baugenehmigung Erteilung
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Verfahrensablauf
Die Antragsunterlagen sind direkt beim Landkreis als Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Rechtsgrundlage
Anträge/Formulare
Bauantrag - allgemein
Baubeschreibung (direkt ausfüllbar)
Nachweis über den Bedarf an Einstellplätzen
Nachweis über die Fahrradabstellanlagen
Erklärung nach § 33 Baugesetzbuch
Erklärung des Antragstellers für die Errichtung einer zweiten Wohneinheit im Außenbereich
Kostenübernahmeerklärung zur Vorwegnahme der Prüfung der statischen Unterlagen
Erklärung Tragwerksplaner bei Bauanträgen (§§ 63, 64 NBauO) oder Baumitteilungen ( § 62 NBauO)
Vollmacht - Entwurfsverfasser (direkt ausfüllbar - BUS)
Bauantrag - zusätzliche Unterlagen für Gewerbe
Gewerbliche Betriebsbeschreibung
Erläuterungsbericht zum vorbeugenden Brandschutz gem. § 11 BauVorlVO (direkt ausfüllbar - BUS)
Sonstige Antragsformulare
Antrag auf Verlängerung (direkt ausfüllbar - BUS)
Antrag auf Teilbaugenehmigung gemäß § 70 NBauO (direkt ausfüllbar)
Nachbarzustimmung gemäß § 68 NBauO (direkt ausfüllbar - BUS)
Antrag auf Genehmigung nach § 22 BauGB
Erhebungsbögen
Erhebungsbögen für Baumaßnahmen und Bauanzeigen sowie Erhebungsbögen für Bauabgänge finden Sie online auf der Internetseite der statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter folgendem externen Link:
http://www.statistik-bw.de/baut/
Erklärung Tragwerksplanerin / Tragwerksplaner bei Bauanträgen (§§ 63, 64 NBauO) oder bei Baumitteilungen (§ 62 NBauO)
Was sollte ich noch wissen?
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.