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Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind, Ihr Kraftfahrzeug zu führen. Bei Fahrten ins europäische Ausland ist kein Internationaler Führerschein erforderlich. Internationale Führerscheine werden nur auf Grund eines EU-Kartenführerscheines ausge­stellt. Deshalb ist bei der Beantragung mit einem Führerschein des alten Rechts eine gleichzeitige Umstellung der Fahrerlaubnis erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer eines Internationalen Führerscheines beträgt 3 Jahre. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
  • EU-Kartenführerschein (wird ein alter Führerschein vorgelegt, muss gleichzeitig die Umstellung des alten Führerscheines beantragt werden. Hierzu benötigen Sie ein zusätzliches Lichtbild)

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