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Grundstücksteilung

Im Dezember 2008 ist durch eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung die Genehmigungspflicht für Grundstücksteilungen entfallen. Die bis zu diesem Zeitpunkt erforderliche schriftliche Genehmigung oder ein entsprechendes Negativzeugnis sind daher nicht mehr zu beantragen.

Das öffentliche Baurecht (z. B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände, Vorgaben des Planungsrechtes oder des Brandschutzes) ist natürlich weiterhin bei einer Grundstücksteilung einzuhalten. Für die Einhaltung der Vorschriften bei einer Teilung ist nun jedoch der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Sollte bei einer Teilung das öffentliche Baurecht nicht eingehalten werden, so müsste der Landkreis Wittmund, der als Bauaufsichtsbehörde zur Überwachung des öffentlichen Baurechtes verpflichtet ist, gegen den Eigentümer des Grundstücks tätig werden.

Da die Beurteilung, ob eine geplante Teilung eines bebauten Grundstücks gegen das öffentliche Baurecht verstößt, oftmals kompliziert ist, bietet der Landkreis Wittmund als neuen Service eine schriftliche Beratung zur baurechtlichen Beurteilung einer Grundstücksteilung an. Durch dieses Verfahren erhalten Grundstückseigentümer eine rechtssichere Auskunft über die Vereinbarkeit ihrer geplanten Teilung mit dem öffentlichen Baurecht. Die Gebühren dieses Verfahrens werden nach dem entstandenen Zeitaufwand festgesetzt.

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