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IED-Inspektion Tierhaltungsanlagen

Am 07.01.2013 ist die Europäische Richtlinie über Industrieemissionen (IE-RL 2010/75EU) in Kraft getreten, die am 02.05.2013 in nationales Recht umgesetzt wurde. Ziel der IE-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. 

Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

 Zu den betroffenen Industriebranchen gehören auch Intensivtierhaltungen, die eine bestimmte Anlagengröße überschreiten. Für Tierhaltungsanlagen liegt die maßgebliche Anlagengröße bei

  • 40.000 Geflügelplätzen
  • 2.000 Mastschweineplätzen oder
  • 750 Sauenplätzen.

Für Betriebe, die unter den Anwendungsbereich der IE-Richtlinie fallen, ergeben sich besondere Anforderungen auch nach Genehmigungserteilung. Die Betriebe unterliegen vor allem einer besonderen Überwachung. Sie sind regelmäßig alle drei Jahre, bei Überschreiten bestimmter Schadstoffschwellen alle 2 Jahre, im Rahmen einer Ortsbesichtigung zu überprüfen.

Nach einem Erlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 23.10.2013sind die Überprüfungen aufgrund eines vorgegebenen Inspektionsberichtes durchzuführen. 

Im Wesentlichen ist zu kontrollieren, ob die Stallgebäude (einschl. der zugehörigen Nebenanlagen wie z.B. Güllelagerstätten) so betrieben werden wie genehmigt. Das gilt vor allem für Lüftungsanlagen, Filter und Güllelagerstätten. Von Bedeutung ist auch, ob die wasser- und abfallrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. 

Die Ortsbesichtigung führt der Landkreis Wittmund (untere Immissionsschutzbehörde, untere Wasserbehörde, evtl. untere Bauaufsichtsbehörde und untere Abfallbehörde) durch. Die Kontrolle wird ca. 14 Tage vorher angemeldet. Sie ist kostenpflichtig, die Höhe richtet sich nach dem erforderlichen Zeitaufwand. Die Kosten der Überprüfung trägt der Anlagenbetreiber.

Das Ergebnis der Ortsbesichtigung ist auf dem Inspektionsbericht zu dokumentieren. Sollten sich Mängel ergeben, hat der Landkreis die umgehende Mängelbeseitigung anzuordnen. Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin im Internet zu veröffentlichen.


bisher veröffentlichte Fazit-Bögen der Vor-Ort-Besichtigungen

BImSchG / IED – Veröffentlichung, Fazit-Bögen, Vor-Ort-Besichtigungen

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