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Jägerprüfung

Das Bestehen der Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins.

Der Landkreis Wittmund ist gesetzlich für die Durchführung der Jägerprüfung zuständig. Den rechtlichen Rahmen bildet die Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30. August 2005.

Wann eine Jägerprüfung durch den Landkreis Wittmund durchgeführt wird und bis wann eine Zulassung zur Jägerprüfung zu beantragen ist, wird öffentlich bekannt gegeben. Sie beginnt regelmäßig im Herbst mit der Schießprüfung. Den Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung finden Sie im Downloadbereich. Für die Zulassung zur Jägerprüfung ist derzeit eine Gebühr in Höhe von 200,00 € fällig.

Die Jägerschaft des Landkreises Wittmund bietet zu jeder Jägerprüfung des Landkreises Wittmund einen Vorbereitungskurs an. Nähere Informationen zum Vorbereitungskurs können Sie dort erfragen. Die Kontaktdaten erhalten Sie bei der Jagdbehörde oder zum Beispiel von der Internetpräsenz. Neben der hiesigen Kreisjägerschaft bieten auch andere Kreisjägerschaften Vorbereitungskurse an. Alternativ gibt es ebenfalls private Kursanbieter. Die Teilnahme an derartigen Kursen ist nicht zwingende Voraussetzung für die Zulassung zur Jägerprüfung. Gleichwohl dürfte eine Teilnahme im Hinblick auf die anspruchsvollen Prüfungsleistungen zu empfehlen sein.

Nähere Informationen zum Prüfungsverlauf und den rechtlichen Grundlagen der Jägerprüfung erhalten Sie ebenfalls auf der Internetpräsenz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Bei Rückfragen zur Jägerprüfung können Sie sich gerne über die angegebenen Kontaktdaten informieren.

Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung

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