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LSG WTM 16 "Gehölz Goldenstein"

Ziel der Verordnung aus dem Jahr 1955 ist Erhalt der Waldparzelle in Hoflage als Vogelschutzgehölz und als belebendes Element für das Landschaftsbild.

Die Waldparzelle im unmittelbaren Umfeld der Hofstelle stellt nicht nur einen Lebensraum dar, sondern trägt auch maßgeblich zur landschaftsgerechten Eingrünung der Hofgebäude bei. Dies lässt sich gut auf dem Luftbildausschnitt erkennen.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG WTM 16 Gehölz Goldenstein 0,54 -

Luftbildausschnitt mit der Lage des LSG WTM 16 im Bereich der Gemeinde Neuschoo

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