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LSG WTM 17 "Feldgehölz Bült"

Die Verordnung stammt aus dem Jahr 1957. Ziel der Unterschutzstellung ist der Erhalt und die Entwicklung einer zum Teil von Siedlung umgebenen Waldfläche als Lebensraum für Kleinsäuger und Vogelarten der Park- und Waldlandschaften sowie als Erholungsgebiet für die Bevölkerung.

Das Gebiet wird auch als "Horster Schweiz" bezeichnet. Das Relief ist durch eine einstige Ausbildung von Binnendünen charakterisiert, die durch partiellen Bodenabbau ihre heutige Form erhalten haben (vgl. auch Abbildung mit dem Auszug aus dem digitalen Geländemodell). In dem Auszug aus der Karte der Preußichen Landesaufnahme ist erkennbar, dass um 1900 noch eine unbewaldete Binnendüne vorhanden war, die sich aufgrund der Geländehöhen von der Umgebung abhob und bei der bereits Bodenbestandteile entfernt wurden. Darauf weist die Eintragung "Sgr." (= Sandgrube) hin. Auch in der Karte zur Schutzgebietsverordnung, die aus den 1950-er Jahren stammt, sind die Böschungen der Sandgrube erkennbar. Unmittelbar östlich an das LSG grenzt ein flaches Gwässer an, das ebenfalls durch Bodenabbau entstanden ist. Auch dies ist in dem Auszug aus dem digitalen Geländemodell deutlich erkennbar. Der Bereich grenzt heute im Norden, Osten und Süden an Siedlungsflächen der Ortschaft Horsten an. Die einst durch reine Nadelgehölze gekennzeichneten Waldbestände sind im Rahmen von gemeindllichen Kompensationsmaßnahmen zu einem naturbetonten Mischwald weiter entwickelt worden. Dabei wurde durch punktuelle forstliche Maßnahmen gezielt eine Naturverjüngung gefördert.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG WTM 17 Feldgehölz Bült 7,58 -

Abbildung: digitales Geländemodell mit der Abgrenzung des LSG WTM 17 (blaue Linie)

Luftbildausschnitt mit der Lage und Ausdehnung des LSG WTM 17

Auszug aus der Karte der Preußischen Landesaufnahme Nr. 2513 mit Kennzeichnung der Lage des LSG WTM 17 "Bült"

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