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LSG WTM 24 "Berumerfehner-Meerhusener Moor"

Der Bereich ist seit 1973 als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Durch die verordnung soll erreicht werden, dass die Natur nicht geschädigt, der Naturgenuss nicht beeinträchtigt und das Landschaftsbild nicht verunstaltet wird.

Charakteristisch für das Landschaftsschutzgebiet „Berumerfehner-Meerhusener Meer“ sind Hochmoorgrünländereien auf unterschiedlich stark abgebauten Torfsockeln, kultivierte und dünn besiedelte ehemalige Hochmoorareale und vereinzelte Gehölzbestände. Als Schutzzweck sind in erster Linie der Schutz des Landschaftsbildes und der naturräumlichen Ausstattung zu nennen. Das Gebiet dient auch als „Puffer und Ergänzung“ für das NSG 00100 “Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich“.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG WTM 24 Berumerfehner-Meerhusener Moor

ca. 2.052

(davon 326 im Landkreis Wittmund)

das LSG WTM 24 selbst gehört nicht zur Kulisse des Schutzgebietssystems Natura 2000, es umschließt jedoch das FFH-Gebiet 006 "Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich" (EU-Code DE 2410-301), das gleichzeitig auch als EU-Vogelschutzgebiet V 05 "Ewiges Meer" (EU-Code 2410-401) gemeldet st, bzw. grenzt an dieses Gebiet an (NSG WE 00100 "Ewiges Meer, Großes Moor bei Aurich").

Auszug aus der Karte der Preißischen Landesaufnahme Nr. 2410, herausgegeben 1893: im siedlungsfreien östlichen Teil des LSG 24 gab es um die Jahrhundertwende noch eine vielzahl von Handtorfstichen während der übrige Bereich bereits besiedelt und landwirtschaftlich genutzt war.

Luftaufnahme mit der Abgrenzung des LSG WTM 24

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