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LSG WTM 25 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens"

Das Landschaftsschutzgebiet " Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich des Landkreises Wittmund" ist Bestandteil des kohärenten Europäischen Netzes "Natura 2000". Das Landschaftsschutzgebiet "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" dient der Umsetzung des Vogelschutzgebietes V 63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" für den im Landkreis Wittmund liegenden Bereich. Von dem insgesamt 8.043 ha großen V 63 befindet sich ein 2.556 ha großer Teilbereich im Landkreis Wittmund. Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7 ff.). Der Schutz besteht sein dem Jahr 2010.

Ein kleiner Teil in der Nachbarschaft der Ortschaft Beensersiel, der später als Vogelschutzgebiet nachgemeldet wurde, ist seit dem Jahr 2016 als LSG WTM 25 II “Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ ausgewiesen.

Schutzzweck ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die im Anhang I (Artikel 4 Absatz 1) der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 aufgeführten, im Gebiet vorkommenden Arten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Arten

  • Weißsterniges Blaukehlchen (Luscinia svecica speculando),
  • Wiesenweihe (Circus pygargus),
  • Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria),
  • Weißwangengans (Branta leucopsis)

und für die nach Artikel 4 Absatz 2 im Gebiet vorkommenden Zugvogelarten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Arten

  • Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus),
  • Großer Brachvogel (Numenius arquata),
  • Lachmöwe (Larus ridibundus),
  • Sturmmöwe (Larus canus).

Weiterer Schutzzweck des LSG ist die Erhaltung, Pflege und naturnahe Entwicklung des Gebietes als Lebensstätte sonstiger schutzbedürftiger Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgemeinschaften sowie als Landschaft von Seltenheit, besonderer Eigenart, Vielfalt und besonderer Schönheit.

Blick über die Grünland-Grabenareale des LSG WTM 25 im Bereich westlich von Bensersiel

Gemäß § 26 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 19 NAGBNatSchG sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck der Verordnung zuwiderlaufen.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG WTM 25

"Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich des Landkreises Wittmund"

ca. 8.865 (davon 2.555 im Landkreis Wittmund)

Vogelschutzgebiet 63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" (EU-Code DE2309-431)

Luftbildausschnitt der der Lage und Ausdehnung des LSG WTM 25

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