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LSG WTM 25 II "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel"

Das ca. 43 ha Landschaftsschutzgebiet 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ beinhaltet den im Jahr 2015 nachgemeldeten Teilbereich des großflächigen, 2008 an die Europäische Kommission gemeldeten EU-Vogelschutzgebietes 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“. Das großflächige Vogelschutzgebiet wurde im Jahr 2010 als Landschaftsschutzgebiet 25 „Ostfriesische Seemarschen zwischen Norden und Esens im Bereich des Landkreises Wittmund, Samtgemeinde Esens“ ausgewiesen.

Es dient zusammen mit dem 2008 gemeldeten großflächigen EU-Vogelschutzgebiet 63 als Bestandteil des kohärenten Europäischen Netzes "Natura 2000" der Umsetzung des Vogelschutzgebietes V 63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" für den im Landkreis Wittmund liegenden Bereich. Das LSG WTM 25 II vervollständigt zusammen mit dem LSG WTM 25 die Schutzgebietskulisse für das V 63.

Kartenausschnitt mit der Lage des LSG WTM 25 II im Bereich des V 63

Von dem insgesamt 8.086 ha großen V 63 befindet sich ein 2.599 ha großer Teilbereich im Landkreis Wittmund. Die Unterschutzstellung dient der Erhaltung des Gebietes als Europäisches Vogelschutzgebiet nach der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (Amtsblatt der Europäischen Union, Nr. L 20 vom 26. Januar 2010, S. 7 ff.).

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG WTM 25 II „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens im Bereich Bensersiel, Samtgemeinde Esens, Landkreis Wittmund“ 43 Vogelschutzgebiet 63 "Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens" (EU-Code DE2309-431)

Schutzzweck des LSG 25 II ist die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die Gebiet vorkommenden Arten des Anhangs I (Artikel 4 Absatz 1) der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 aufgeführten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden Arten

  • Weißsterniges Blaukehlchen (Luscinia svecica speculando) als Brutvogel,
  • und für die nach Artikel 4 Absatz 2 im Gebiet vorkommenden Zugvogelarten, insbesondere der für das Vogelschutzgebiet wertbestimmenden und dort vorkommender Arten
  • Schilfrohrsänger (Acrocephalus schoenobaenus) als Brutvogel,
  • Großer Brachvogel (Numenius arquata) als Gastvogel,

Die Umsetzung dieser Ziele dient auch der Erhaltung und Förderung der im Gebiet nachgewiesenen europäischen Vogelarten Kiebitz, Wiesenpieper und Feldlerche als Brutvogelarten, Kiebitz, Bekassine und Krickente als Gastvogelarten. Darüber hinaus dient es außerdem der Funktion als Pufferzone zwischen der Ortschaft Bensersiel und den großräumigen Offenlandschaften der Marschen mit ihrer besonderen Eigenart, Vielfalt und Schönheit und ergänzender Lebensraum für alle, in dem Standarddatenbogen für das großflächige Vogelschutzgebiet 63 „Ostfriesische Seemarsch zwischen Norden und Esens“ aufgeführten Vogelarten.

Blick über das LSG WTM 25 II in nördliche Richtung

Gemäß § 26 Abs. 2 BNatSchG in Verbindung mit § 19 NAGBNatSchG sind im Landschaftsschutzgebiet alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck der Verordnung zuwiderlaufen.

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