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LSG FRI 128 "Teichfledermausgewässer"

Das rund 726 ha große Landschaftsschutzgebiet besteht aus fünf räumlich getrennten Teilbereichen. Diese erstrecken sich über die Landkreise Friesland und Wittmund sowie das Gebiet der Stadt Wilhelmshaven. Das LSG besteht aus längeren Abschnitten mehrerer Fließgewässer sowie einiger Teiche. Viele der Gewässer weisen an ihren Ufern naturnahe Strukturen wie Schilfgürtel und auch Einzelbäume auf. Des Weiteren finden sich im Schutzgebiet Grünland- und Brachflächen in mosaikartiger Anordnung, Wald und landschaftstypische Gehölze. Das LSG FRI 128 dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven". Zuständig ist der Landkreis Friesland als untere Naturschutzbehörde.

Ein maßgebliches Schutzziel besteht darin, Jagdhabitate und Flugkorridore für etliche seltene Fledermausarten zu erhalten und zu entwickeln. Hierbei steht die Teichfledermaus an erster Stelle. Das Gebiet gibt aber auch der Fransenfledermaus eine Heimat, des Weiteren der Wasserfledermaus, dem Großen Abendsegler und weiteren Arten. Neben den Fledermäusen finden hier auch viele Vogel-, Fisch- und Insektenarten einen geeigneten Lebensraum, so z. B. Eisvogel und Schilfrohrsänger und von den Libellenarten z. B. Früher Schilfjäger oder Großes Granatauge.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
LSG FRI 128 Teichfledermausgewässer 726 (cavon ca. 338 im Landkreis Wittmund) FFH-Gebietes Nr. 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven" (EU-Code 2312-331)

Karte mit der Lage der Teile des LSG FRI 128 im Landkreis Wittmund

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