Naturdenkmäler
Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
erforderlich ist (§ 21 NAGBNatSchG in Verbindung mit § 28 BNatSchG).
Naturdenkmäler werden per Verordnung durch die untere Naturschutzbehörde unter Schutz gestellt. Die Beseitigung eines Naturdenkmals sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können, sind verboten. Zur Zeit existieren im Landkreis Wittmund 9 rechtskräftige Naturdenkmäler. Sie setzen sich aus 8 Einzelobjekten und einem flächigen Biotop (Gesamtfläche 0,15 ha) zusammen und sind in der folgenden Tabelle und in der Übersichtskarte dargestellt.
Bezeichnung | Name | Größe/ Anzahl |
ND 4 | Blutbuche in Thunum | 1 St. |
ND 5 | Eiche in Friedeburg | 1 St. |
ND 6 | Eiche in Hovel | 1 St. |
ND 7 | Weide in Wittmund | 1 St. |
ND 8 | Hohehahner Moor | 0,15 ha |
ND 11 | Eiche in Reepsholt | 1 St. |
ND 30 | Buchen in Marx | 2 St. |
ND 31 | Buche in Thunum | 1 St. |
ND 35 | Findling Foßkut in Burhafe | 1 St. |
Tabelle mit den Naturdenkmälern im Landkreis Wittmund |
Die Lage der Naturdenkmäler ist in der folgenden Übersichtslarte dargestellt:
Übersichtskarte mit der Lage der Naturdenkmäler im Landkreis Wittmund