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Naturschutzgebiet Weser-Ems 00306 "Upjever und Sumpfmoor Dose"

Gem. Artikel 4 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie - FFH-Richtlinie) sowie des § 32 Bundesnaturschutzgesetz sind die als FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldeten Bereiche durch die Mitgliedsstaaten entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Bis zum 31. Januar 2019 war nur der Teilbereich "Sumpfmoor Dose als NSG ausgewiesen, die Waldflächen im Forst Upjever gehörten nicht dazu. Die ursprüngliche Verordnung berücksichtigte zudem nicht die jeweiligen Erhaltungsziele und wurde dem gesetzlichen Anspruch daher nicht gerecht. Sie wurde zu einem Zeitpunkt erlassen, als es noch keine FFH-Richtlinie gab.

Kennzeichen Name Größe [ha] Zugehörigkeit Natura 2000
NSG WE 00306 "Upjever und Sumpfmoor Dose" 116 identisch mit dem FFH-Gebiet 184 "Upjever und Sumpfmoor Dose" (EU-Code DE 2413-331)

Das Gebiet umfasst zwei Teilflächen: den Forst Upjever, ein im 16. Jahrhundert angelegter, historischer Waldstandort und das Sumpfmoor Dose, ein teilweise abgebautes Hochmoor, das bereits seit 1984 als Naturschutzgebiet geschützt ist. Das Gebiet beinhaltet mehrere schützenswerte Biotoptypen und Lebensräume, unter anderem Hainsimsen- und Waldmeister-Buchenwald, alte Eichenwälder oder Hainbuchenwald sowie Moorwälder, Schwingrasenmoore und extensiv bewirtschaftetes Feuchtgrünland.

Im Teilgebiet "Sumpfmoor Dose" findet man 0,7 bis 1,2 m starke erlenholzhaltige Torfschichten aus stark zersetztem Seggentorf. Die ehemaligen bäuerlichen Handtorfstiche unterbrechen stellenweise die ebenen Geländeverhältnisse. Innerhalb der verschiedenen Sukzessionsstadien ist das derzeit vorhandene Biotopmosaik geprägt durch den Wechsel von Bruchwäldern, verbuschten Bereichen, verlandeten Torfstichkomplexen sowie randlichem Weideland. Das Moor stellt einen Lebensraum für eine Reihe von Rote Liste-Arten wie Königsfarn, Knöterich-Laichkraut, Wasserfeder, Froschbiss und Gagelstrauch dar. Für Libellen, hygrophile Säugetiere wie z. B. der Wasserspitzmaus sowie für Amphibien und Reptilien ist der Bereich ebenfalls ein wichtiges Refugium. Ein Nachweis gelang für Gras- und Teichfrosch, Erdkröte, Waldeidechse und Kreuzotter. Für den Teichmolch wurde ein bemerkenswertes Vorkommen festgestellt, Ringelnatter und Moorfrosch werden vermutet. Bei folgenden Vogelarten besteht ein Brutverdacht bzw. wurde ein Brutnachweis erbracht: Wasseralle, Bekassine, Teich- und Schilfrohrsänger, Dorngrasmücke, Feldschwirl, Baum- und Turmfalke sowie Mäusebussard. Sumpfohreule, Wasserläufer, Graureiher und Weißstorch stellen Gastvögel bzw. Durchzügler dar. Das NSG Sumpfmoor Dose ist als FFH-Gebiet an die EU gemeldet worden.

Allgemein gefährdet sind diese Lebensräume insbesondere durch Nährstoffeintrag und Veränderungen der Wasserstände. Die Lebensräume sollen durch entsprechende Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen in einem günstigen Zustand erhalten bleiben.
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 184 "Upjever und Sumpfmoor Dose" und Nr. 180 "Teichfledermaus-Habitate im Raum Wilhelmshaven".

Zuständig sind der Landkreis Friesland und der Landkreis Wittmund als untere Naturschutzbehörden.

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Lage und Abgrenzungen des Naturschutzgebiets "Upjever und Sumpfmoor Dose"

Dokumente:

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