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Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten vorgesehen.

Um ein solches Kennzeichen zu beantragen, benötigen Sie:

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

  • Nachweis der Fahrzeugdaten und einer gültigen Hauptuntersuchung

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • bei Firmen: Handelsregisterauszug

  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

Die Kurzzeitkennzeichen werden ab Antragsdatum bis zu 5 Tagen zugeteilt. Die Verwaltungsgebühren hierfür betragen 13,10 EUR.

Zusätzlich müssen die Schilder von Ihnen besorgt werden.

Bitte beachten Sie:  Ab dem 01.04.2015 gelten neue Regelungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen!

Das Wichtigste: Das Fahrzeug muss bekannt sein. Die Fahrzeugidentifizierungsnummer muss bereits bei Zuteilung in den Fahrzeugschein eingetragen werden.

Die Fahrzeugdaten können nachgewiesen werden durch Vorlage entweder der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil II - Fahrzeugbrief) oder der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity) - nur bei Neufahrzeugen oder von Gutachten gemäß § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV.

Weiterhin muss für die Dauer der Zuteilung eine gültige Hauptuntersuchung (HU) nachgewiesen werden sowie für das Fahrzeug eine Typgenehmigung oder Betriebserlaubnis vorhanden sein.

Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt werden, wird die Verwendung des Kennzeichens eingeschränkt.

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