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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges

Halterwechsel

Wenn Sie ein Fahrzeug aus dem Landkreis Wittmund erworben haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden (Haben Sie ein Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen gekauft, beachten Sie bitte die Information zum Standortwechsel).

Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • Zulassungsbescheinigung Teil II

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)

  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die Kfz-Steuer

  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug

  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

  • Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)

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