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Saisonkennzeichen

Ein Saisonkennzeichen ist nur innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gültig. Sie wählen einen Monatszeitraum (mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate) aus, in dem Ihr Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zugelassen ist. Die Zulassungsdauer wird auf der rechten Kennzeichenhälfte eingeprägt und zwar so, dass die Ziffer über dem Bruchstrich den Beginn des Zulassungszeitraumes angibt und die untere Ziffer das Ende. Das Fahrzeug ist immer für volle Monate zugelassen, d.h. vom ersten bis letzten Tag des Monates. Außerhalb des gültigen Saisonzeitraumes darf das Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt und abgestellt werden. Saisonkennzeichen werden häufig bei Krafträdern, Wohnmobilen, Anhängern und Cabrios genutzt.

Sie müssen folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

  • ElektronischeVersicherungsbestätigung (EVB), in die der Gültigkeitszeitraum eingetragen wird 

  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die Kfz-Steuer

  • bei Firmen: einen Handelsregisterauszug

  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

  • Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten

  • Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)

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