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Führerschein (Papier zur Karte)

Infolge einer europäischen Führerschein-Verordnung sind alle Führerschein-Inhaber nun dazu verpflichtet, ihre alten Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, umzutauschen. Ziel dabei ist es, einen einheitlichen EU-Führerschein im Checkkartenformat zu haben und diesen durch Eintrag in eine Führerschein-Datenbank vor Missbrauch effektiver schützen zu können.

Um große Umtauschwellen in den Behörden zu vermeiden, erfolgt der Umtausch gemäß eines durch den Bundesrat beschlossenen organisierten Stufenplanes. In der folgenden Tabelle können Sie sehen, welche Geburtsjahre bis zu welchem Datum umgetauscht haben sollen. Dabei ist zu unterscheiden, ob Sie aktuell einen Papierführerschein oder bereits einen Kartenführerschein besitzen.

Diese Tabelle gilt für alle rosa oder grauen Papierführerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
 Vor 1953  19. Januar 2033 (bitte warten)
 1953 bis 1958  19. Januar 2022 (umtauschen)
 1959 bis 1964  19. Januar 2023 (umtauschen)
 1965 bis 1970  19. Januar 2024 (umtauschen)
 1971 oder später  19. Januar 2025 (umtauschen)

Diese Tabelle gilt für alle Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 (Kartenführerscheine) ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 bis 2001 19. Januar 2026 (bitte warten)
2002 bis 2004 19. Januar 2027 (bitte warten)
2005 bis 2007 19. Januar 2028 (bitte warten)
2008 19. Januar 2029 (bitte warten)
2009 19. Januar 2030 (bitte warten)
2010 19. Januar 2031 (bitte warten)
2011 19. Januar 2032 (bitte warten)
2012 bis 18 Januar 2013 19. Januar 2033 (bitte warten)

Bitte beachten Sie Folgendes:

Die Fahrerlaubnis der bisherigen Klasse 3 wird automatisch in die neue Fahrerlaubnis der Klasse C1E und die darin eingeschlossenen Fahrerlaubnisklassen umgetauscht. Damit dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis 7,5 t und einen Anhänger (Zugkombination bis 12 t) führen. Die Fahr­erlaubnisklasse C1E wird zeitlich unbefristet erteilt.

Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Klasse 3 Fahrzeugkombinationen über 12 t bis max. 18 t führen möchten, wird die entsprechende Fahrerlaubnis Klasse CE beschränkt auf den bis­herigen Umfang der Klasse 3 bis zur Erreichung des 50. Lebensjahres erteilt. Soll diese Berechtigung auch nach dem 50. Lebensjahr weiter gelten, sind ärztliche und augenärztliche Untersuchungen erforderlich.

Sind Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 und in der Land- oder Forstwirtschaft tätig, können Sie die neue Fahrerlaubnis Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zug­maschinen bis 60 km/h beantragen.

Der Umtausch von Führerscheinen muss persönlich beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

  • Ist Ihr alter Führerschein nicht vom Landkreis Wittmund erteilt worden, so veranlassen Sie bitte die Zusendung einer Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat direkt an uns.

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