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Nahverkehrsplan

Aufgabe und Ablauf

Der Landkreis Wittmund ist Aufgabenträger (AT) für den ÖPVN auf seinem Gebiet. Er soll im Sinne der Daseinsvorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sorgen (vgl. § 2 Abs. 2 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz, NNVG).

Aufgabe des Nahverkehrsplans (NVP):

  • Im NVP wird der Begriff der ausreichenden Verkehrsbedienung konkretisiert.
  • Der NVP stellt die Grundlage zur Planung und Ausgestaltung des Angebotes im ÖPNV dar.
  • Nach § 6 Abs. 1 NNVG stellen die AT für ihren Bereich einen NVP für einen Zeitraum von 5 Jahren auf.
  • Bei Bedarf ist der NVP vor Ablauf der 5 Jahre anzupassen und fortzuschreiben.

Ablauf:

  • Der NVP muss vorhandene Verkehrsstrukturen beachten.
  • Er darf nicht zur Ungleichbehandlung von Unternehmern führen.
  • Er muss unter Mitwirkung der vorhandenen Unternehmer aufgestellt werden.
  • Benachbarte AT, kreisangehörige Gemeinden und Samtgemeinden, Verbandsmitglieder, Straßenbaulastträger, Fahrgastverbände und die Niedersächsische Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) sind zu beteiligen

Die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes einschließlich der geänderten Anlagen 1 und 2 für das Jahr 2025 wurde am 05.12.2024 durch den Kreistag beschlossen und kann auf dieser Seite (siehe rechts) heruntergeladen werden

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