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Ausnahme allg. Kraftfahrzeugverkehrsverbot


Für die Inseln Langeoog und Spiekeroog wurde ein allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot ausgesprochen. Aus diesen Grund ist für das Befahren der Straßen der Gemeinden Langeoog und Spiekeroog ist nach § 46 Abs. 1 Nr. 11  der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot zu stellen.

Für ortsansässige Firmen können nach Ratsbeschluss der jeweiligen Gemeinden Dauergenehmigungen von bis zu 3 Jahren erteilt werden.

Einzelausnahmegenehmigungen können bis zu 3 Monaten ausgestellt werden.

Da noch Absprachen mit der jeweiligen Gemeinde getroffen werden müssen, sind die Anträge 2 Wochen vorher zu stellen.

Bitte nutzen Sie dementsprechend eines der unten stehenden Formulare und senden es uns und der jeweiligen Gemeinde ausgefüllt zu.

Momentan sind auch Personen vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot betroffen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind. Der Grund dafür ist, dass diese Geräte rechtlich als Fahrzeuge zu werten sind. Der Landkreis Wittmund und die Gemeinden Langeoog und Spiekeroog bemühen sich derzeit eine Lösung zu finden, sodass zukünftig weniger Bürokratie den Besuch der Inseln erschwert.


Antragsformular Dauergenehmigung

Antragsformular Einzelgenehmigung

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