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Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeuges

Wenn Sie ein Fahrzeug abmelden möchten, sind folgende Unterlagen vorzulegen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I   /   Fahrzeugschein

  • Kennzeichenschild(er)

Die Rückfahrt mit dem außer Betrieb gesetzten Fahrzeug ist zulässig, wenn diese von der Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Hierzu müssen sich die bisher zugeteilten entwerteten Kennzeichenschilder am Fahrzeug befinden. Die Fahrt ist bundesweit und bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung zulässig.

 Eine Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges kann bei jeder Kfz-Zulassungsstelle im gesamten Bundesgebiet erfolgen.

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