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Verlust Kennzeichen

Bei Diebstahl der Kennzeichenschilder ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Verlust und Diebstahl von einem oder beiden Kennzeichen ist in jedem Fall eine Umkennzeichnung erforderlich. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

  • als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein

  • Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)

  • Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters

  • bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person

  • Bei Diebstahl: Nachweis über Anzeige bei der Polizei

  • wenn nur ein Kennzeichen gestohlen wurde oder verlorengegangen ist, ist das noch vorhandene vorzulegen.

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