Wiederzulassung eines Kraftfahrzeuges
Auf dieselbe Fahrzeughalterin / denselben Fahrzeughalter
Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach der Abmeldung im Landkreis Witmund wiederzulassen möchten, so bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
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Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
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als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
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Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
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Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
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Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
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die Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat) für die Kfz-Steuer
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bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
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bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
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bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
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Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
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Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)